Organisatorischer Brandschutz für einen sicheren Betrieb!

Brandschutz gliedert sich in mehrere Bereiche. Der organisatorische oder betriebliche Brandschutz ist wichtig, um Brandschäden zu minimieren.

Brände ereignen sich häufiger als die meisten Menschen denken. Allein in Deutschland kommt es jährlich zu ca. 200.000 Wohnungsbränden und 100.000 Bränden in Unternehmen. Brände zu verhüten oder, falls sie ausbrechen, ihren Schaden zu minimieren, ist Aufgabe des Brandschutzes. Er unterteilt sich in die 3 Bereiche

  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz

Alle 3 Bereiche bilden eine Einheit und hängen voneinander ab. Brandschutz ist nicht möglich, wenn nur einer der 3 beachtet, die anderen aber vernachlässigt werden.

Was ist organisatorischer Brandschutz?

Damit werden alle betrieblichen Maßnahmen bezeichnet, die zur Verhinderung eines Brandes oder zur Schadensbegrenzung im Ereignisfall getroffen werden. Zu den Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes gehören:

  • Einsetzen der Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern
  • Erstellen von Alarmplänen, einer Brandschutzordnung und eines Brandschutzplans
  • Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen
  • Kennzeichnung von Rettungswegen
  • Formulierung von Betriebsanweisungen zum Umgang mit leicht entzündlichen oder gefährlichen Betriebsmitteln
  • Erstellen von Räumungskonzepten
  • Schulung der Belegschaft im richtigen Umgang mit betrieblichen Löschmitteln (Brandschutzunterweisung)
  • Abhalten von Übungen zum Räumen und Evakuieren

Organisatorischer Brandschutz ist wichtig, denn ein großer Teil der Brände in Unternehmen sind auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Dazu gehören:

  • Fehlende Unterweisung der Mitarbeiter in die für das Unternehmen spezifischen Brandschutzvorschriften
  • Unsachgemäßer Umgang mit Gefahrstoffen oder Maschinen oder Geräten
  • Mangelndes Gefahrenbewusstsein oder Leichtsinn

Wie wird der organisatorische Brandschutz umgesetzt?

Brandschutzbeauftragten ernennen

Brandschutzmaßnahmen zeichnen sich durch ihren komplexen Charakter aus. Es gilt eine Vielzahl gesetzlicher und technischer Bestimmungen zu beachten. Deshalb sind Sie gut beraten, wenn Sie einen Brandschutzbeauftragten ernennen.

Das ist eine befähigte Person, die über die notwendigen Kenntnisse verfügt, um die Bestimmungen in Ihrem Unternehmen in die Praxis umzusetzen. Der Brandschutzbeauftragte muss persönlich und fachlich für die Tätigkeit geeignet sein. Falls Sie keine geeigneten Mitarbeiter für diese Aufgabe haben, können Sie externe Fachleute damit beauftragen. Der Brandschutzbeauftragte berät den Unternehmer in allen Fragen des Brandschutzes.

Es gehört zu seinen Aufgaben, Brandgefahren rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu treffen.

Betriebliches Brandschutzkonzept erstellen

Das gehört zu den ersten Aufgaben des Brandschutzbeauftragten. Auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung müssen Schutzziele und Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz festgelegt werden. Das Brandschutzkonzept muss in Einklang mit der Landesbauordnung sein. Es muss den zuständigen Behörden vorgelegt werden.

Diese überprüfen im Rahmen einer Brandschau, ob das Unternehmen die baulichen und anlagentechnischen Voraussetzungen des Brandschutzes erfüllt und ob alle erforderlichen Nachweise und Zertifikate aktuell und gültig sind.

Betriebliche Brandschutzordnung aufstellen

In der betrieblichen Brandschutzordnung fassen Sie zusammen, wie sich Ihre Mitarbeiter im Brandfall zu verhalten haben. Auch die Maßnahmen zur Brandverhütung müssen darin enthalten sein. Es gibt keine konkreten Vorgaben für den Inhalt, wohl aber für die Form der Brandschutzordnung. Diese sind in der DIN 14096: 2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und Aushängen“ enthalten.

Es ist ratsam, sich bei der Erstellung der Brandschutzordnung an die Bauaufsichtsbehörde, oder einen Brandschutzsachverständigen zu wenden. Dieser hilft Ihnen dabei, die Brandschutzordnung an die Bedingungen Ihres Unternehmens anzupassen.

Die Brandschutzordnung muss gut sichtbar ausgehängt werden. Jeder neue Mitarbeiter sollte bei der Einstellung ein Exemplar erhalten und den Empfang durch Unterschrift bestätigen.

Brandschutz-, Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne erstellen

Die Pläne dienen der schnellen Orientierung im Brandfall. Sie zeigen zum Beispiel, wo sich Notausgänge und Fluchtwege befinden und an welchen Stellen Mittel zur Brandbekämpfung und für Erste-Hilfe-Maßnahmen vorhanden sind. Die Grundlage für die Gestaltung der Pläne bildet die ISO 23601.

Feuerwehrpläne müssen bei der zuständigen Feuerwehr oder Brandmeldezentrale hinterlegt werden. Sie dienen der schnellen Orientierung der Einsatzkräfte im Brandfall. Beim Erstellen des Feuerwehrplans müssen die Normen DIN 14095 und DIN 14675 beachtet werden.

Kennzeichnung von Fluchtwegen und Brandschutzzeichen

Im Brandfall müssen sich Mitarbeiter und Besucher schnell orientieren können. Deshalb müssen Fluchtwege eindeutig gekennzeichnet sein. In der DIN 4844 ist die Darstellung der Sicherheitszeichen geregelt. Sie müssen permanent installiert, gut sichtbar und gegebenenfalls auch beleuchtet sein.

Die DIN 18040 regelt die Kennzeichnung von Fluchtwegen für Menschen mit Behinderungen.  Sogenannte Brandschutzzeichen kennzeichnen die Standorte von Brandmelde- und Löscheinrichtungen.

Mitarbeiterschulung

Ihre Mitarbeiter müssen wissen, wie sie sich bei einem Brand zu verhalten haben. Deshalb müssen sie regelmäßig geschult werden. Als Arbeitgeber sind Sie laut § 12 Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend zu unterweisen.

Dazu gehört auch der betriebliche Brandschutz. Der § 10 Arbeitsschutzgesetz sagt außerdem aus, dass Sie dazu verpflichtet sind, Mitarbeiter zur Brandbekämpfung, Evakuierung und Erste Hilfe zu benennen und sie entsprechend zu schulen.

Lösch- und Rettungsübungen

Sie sind verpflichtet, solche Übungen mindestens einmal jährlich durchzuführen. Die Mitarbeiter müssen wissen, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben, wie sie das Gebäude am schnellsten verlassen und wo sie sich sammeln sollen.

Technische Anlagen prüfen

Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen des Brandschutzes erfüllt, sollten Sie einmal jährlich beispielsweise folgende Anlagen und Einrichtungen überprüfen:

  • Elektrische Anlagen (Steckdosen, Schalter, Relais, Netz- und Verlängerungskabel, Maschinen und Großgeräte)
  • Wärme- und lufttechnische Anlagen
  • Gasverbrauchsanlagen
  • Aufzüge
  • Abluftanlagen und Fettfilter
  • Zustand der Fußböden (Stellen mit Rutsch- oder Stolpergefahr, abgestellte Gegenstände)

Fazit: Organisatorischer Brandschutz – eine kontinuierliche Aufgabe

Wie Sie aus den oben angeführten Punkten gesehen haben, ist es beim betrieblichen Brandschutz nicht mit der einmaligen Erstellung eines Brandschutzkonzepts und einer Brandschutzordnung nicht getan. Er erfordert fortlaufenden Einsatz und Aufmerksamkeit. Daher sind Sie am besten beraten, wenn Sie einen Brandschutzbeauftragten ernennen, den Sie mit dieser Aufgabe beauftragen.

Das gibt Ihnen die Zeit, sich auf das Führen Ihres Unternehmens zu konzentrieren. Sie können für diese Tätigkeit einen Ihrer Mitarbeiter schulen lassen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, einen externen Fachmann mit dieser Aufgabe zu betrauen. Im Fall eines Brandes kann Ihnen das viel Ärger und Kosten ersparen.

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