Brandschutztechnische Gutachten

Brandschutztechnische Stellungnahmen

Gutachten durch qualifizierte Sachverständige

Grundsätzlich kann ein Brand in einem Gebäude niemals zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Der Bauherr oder Betreiber ist jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, durch die Gefahr eines Brandes so gering wie möglich gehalten wird. Sollte es doch zu einem Brand kommen, müssen Personenschäden vermieden und Sachschäden auf ein Minimum begrenzt werden.

Ob die Verantwortlichen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, muss durch brandschutztechnische Gutachten oder Stellungnahmen nachgewiesen werden.

Was ist ein brandschutztechnisches Gutachten?

Ein brandschutztechnisches Gutachten ermittelt den Gesamtzustand des Gebäudes und vergleicht diesen Ist-Zustand mit dem vorgelegten Brandschutzkonzept. Es deckt die Stärken und Schwächen des Gebäudes auf und weist den Eigentümer oder Betreiber auf Schwachstellen hin. Deswegen dient ein brandschutztechnisches Gutachten als Grundlage für die Erstellung eines Brandschutzkonzepts.

Ein brandschutztechnisches Gutachten ist notwendig, wenn es zu gerichtlichen oder versicherungsrechtlichen Streitfällen kommt. Wie bereits eingangs erwähnt, sind der Eigentümer oder Betreiber des Gebäudes dazu verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Brände zu verhindern und die durch sie verursachten Schäden zu begrenzen.

Das brandschutztechnische Gutachten gilt als Beweismittel vor Gericht und kann den Eigentümer oder Betreiber be- oder entlasten. Stellt das brandschutztechnische Gutachten Mängel fest, münden diese in ein neues Brandschutzkonzept, das umgehend erarbeitet werden muss.

Was ist in einem brandschutztechnischen Gutachten enthalten?

Es beinhaltet den brandschutztechnischen Gesamtzustand des Gebäudes und beschäftigt sich mit allen Maßnahmen zur Vorbeugung, Eindämmung und Bekämpfung von Bränden.

  • Anforderungen an Baustoffe und Bauteile (Feuerwiderstand)
  • bauliche Brandschutzmaßnahmen (Brandschutztüren oder -wände)
  • Geräte und Anlagen zum Brandschutz
  • Brandmeldeanlagen, Löschanlagen
  • Rettungswege
  • Evakuierungs- und Notfallpläne
  • Feuerwehrpläne
  • Festlegen eines Brandschutzbeauftragten
  • Maßnahmen zur Brandverhütung
  • Erstellen einer Brandschutzordnung

und eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen.

Wann muss ein brandschutztechnisches Gutachten erstellt werden?

Es ist immer dann empfehlenswert, wenn das Gebäude beispielsweise seinen Eigentümer wechselt oder wenn es Anbauten, Erweiterungen oder Umbauten gegeben hat oder eine Veränderung der Nutzung stattfand. Mithilfe des brandschutztechnischen Guthabens bleibt der Betreiber oder Eigentümer immer auf dem aktuellsten Stand und kann im Fall eines Brandes endlose Streitigkeiten mit Gericht, Behörden oder der Versicherung vermeiden.

Bei öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen, Kindergärten und anderen Sonderbauten ist das Erstellen eines brandschutztechnisches Guthaben in den oben genannten Fällen sogar Pflicht.

Welche Anforderungen werden an ein Gutachten gestellt?

Es muss von einem qualifizierten Sachverständigen angefertigt werden. Es muss Tatsachen feststellen und daraus die nötigen Schlussfolgerungen ziehen. Das brandschutztechnische Gutachten stellt die verbindliche Aussage des Sachverständigen dar und ist vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Es muss vollständig und nachvollziehbar sein und sollte so verfasst sein, dass sein Inhalt auch für Nicht-Fachleute verständlich ist.

Was ist eine brandschutztechnische Stellungnahme?

Im Gegensatz zu einem Gutachten ist die Stellungnahme nicht so umfassend. Sie konzentriert sich in der Regel auf einen oder wenige Aspekte des Brandschutzes. Ein Beispiel dafür ist eine Erweiterung oder ein Anbau eines existierenden Gebäudes. In einer brandschutztechnischen Stellungnahme wird zum Beispiel untersucht, ob die Rettungswege den Anforderungen der Bauaufsicht genügen oder ob Anzahl und Art der Feuerschutztüren ausreichend sind. Eine brandschutztechnische Stellungnahme wird häufig auf Anfrage einer Behörde, beispielsweise der Bauaufsicht, erstellt, um bei der Entscheidungsfindung zu helfen.

Zusammenfassung

Brandschutztechnische Gutachten und Stellungnahmen werden in der Praxis oft miteinander verwechselt oder gleichgestellt, obwohl es wichtige Unterschiede zwischen beiden gibt. Ein brandschutztechnisches Gutachten stellt eine Momentaufnahme des Zustands des gesamten Gebäudes dar. Es wird von einem qualifizierten Sachverständigen angefertigt und ist vor Gericht als Beweismittel zugelassen.

Die Erstellung eines brandschutztechnischen Gutachtens wird immer dann empfohlen, wenn ein Gebäude den Besitzer wechselt, sich seine Nutzung ändert oder es umgebaut, saniert oder erweitert wird. Bei Sonderbauten ist ein brandschutztechnisches Gutachten sogar gesetzliche Pflicht des Bauherrn, Eigentümers oder Betreibers.

Brandschutztechnische Stellungnahmen beschäftigen sich dagegen mit einzelnen Maßnahmen des Brandschutzes. Sie werden meistens von Behörden angefordert, um ihnen als Entscheidungshilfe zu dienen. So kann bei einem Anbau beispielsweise eine brandschutztechnische Stellungnahme über die Rettungswege oder die Wasserlöschanlagen (Sprinkler) angefordert werden. Die Stellungnahme dient dazu, Bedenken wegen des Brandschutzes auszuräumen oder, falls sie Mängel aufzeigt, als Aufforderung an den Betreiber oder Eigentümer, diese Mängel so schnell wie möglich zu beseitigen.

 

Wenn Sie für Ihre Gebäude oder betrieblichen Anlagen brandschutztechnische Stellungnahmen oder Gutachten benötigen, können Sie sich vertrauensvoll an unser Büro wenden. Unsere Sachverständigen sind nicht nur fachlich hervorragend qualifiziert, sondern auch behördlich zugelassen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und vereinbaren einen Gesprächstermin.