Unterweisung - Betrieblicher Brandschutz

Brandschutz – Unterweisung von Beschäftigten

Betrieblicher Brandschutz

Brände stellen eine ernste Gefahr für das Leben dar und verursachen hohe finanzielle Schäden. Jedes Jahr sterben in Deutschland mehr als 700 Personen bei Bränden. Neben Bränden im häuslichen Bereich kosten auch solche in Unternehmen, Produktionsstätten, Lagerräumen und Sonderbauten immer wieder Menschenleben.

Die meisten Todesfälle werden durch Rauchvergiftungen verursacht. Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter im betrieblichen Brandschutz sind ein wichtiges Instrument des vorbeugenden Brandschutzes.

Warum sind betriebliche Brandschutzunterweisungen so wichtig?

Sie dienen dazu, Ihre Beschäftigten auf den Ernstfall vorzubereiten. Sachgemäß durchgeführte Brandschutzunterweisungen können unter Umständen Leben retten, weil die Mitarbeiter wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Die Gefahren, die von einem Brand ausgehen, werden von vielen Menschen unterschätzt.

Rauch kann sich zum Beispiel sehr schnell im gesamten Gebäude ausbreiten und der Strom kann ausfallen. Die Beleuchtung funktioniert nicht mehr und Aufzüge bleiben stehen. Diese Umstände erschweren eine Evakuierung und können sogar zu einer tödlichen Bedrohung werden. Die Brandschutzunterweisung verfolgt mehrere Ziele:

  • Vermittlung von sicherheitsbewussten, umsichtigen Handeln
  • Kenntnisse über technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
  • Sicherheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen

Durch gut strukturierte und verständliche Brandschutzunterweisungen kann bereits das Entstehen von Bränden verhindert werden. Der Schaden wird begrenzt, weil Brände früher gemeldet werden und unter Umständen bereits bei ihrer Entstehung bekämpft oder sogar gelöscht werden.

Welche Themen beinhaltet die Unterweisung im Brandschutz?

An erster Stelle steht das Verhalten im Brandfall. Oberste Priorität hat das Melden des Brandes. Dafür gibt es beispielsweise Handdruckknopfmelder, deren Betätigung einen Alarm bei der Feuerwehr auslöst. Den Beschäftigten muss der Standort der Brandmelder bekannt sein und sie müssen deutlich markiert sein.

In der Brandschutzordnung Teil A, die an mehrere Stellen gut sichtbar im Gebäude aushängen muss, ist das Verhalten im Brandfall zusammengefasst. Darauf steht außer der 112 (Feuerwehrnotruf) auch die Notrufnummer der Betriebsfeuerwehr oder Einsatzzentrale. Erfolgt die Brandmeldung per Telefon, sind die 4 W-Fragen entscheidend:

  • Wo ist etwas passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Wer meldet?

Den Betriebsangehörigen muss auch vermittelt werden, dass im Brandfall alle Brandschutztüren (so fern sie offen stehen) zu schließen sind. Dasselbe gilt allgemein für alle Fenster und Türen. Weil dadurch die Luftzufuhr verringert wird, kann sich das Feuer nicht so schnell ausbreiten. Geschlossene Türen verzögern zudem die Ausbreitung von Rauch. Bei Feuer keineswegs die Aufzüge benutzen, da diese bei Stromausfall zu tödlichen Fallen werden können.

Danach werden Fragen der Evakuierung behandelt. Für jeden Bereich werden Evakuierungshelfer ernannt, die Ihre Kollegen bei der Selbstrettung unterstützen. Sie leiten die organisierte Räumung des Gebäudes und verhindern durch ihre Ruhe und Selbstsicherheit das Aufkommen von Panik.

Evakuierungshelfer – Der Fels in der Brandung

Die Evakuierungshelfer haben 2 Aufgaben. Am wichtigsten ist es, darauf zu achten, dass niemand zurückbleibt. Dazu müssen alle Räume (auch Sozialräume) kontrolliert werden. Mitarbeiter, besonders jedoch betriebsfremde oder behinderte Personen, sind über die Fluchtwege zu den Sammelpunkten zu geleiten. Dafür müssen alle Mitarbeiter die Flucht- und Evakuierungspläne kennen. Zur Erleichterung der Evakuierung müssen manuell betätigte Entrauchungsanlagen eingeschaltet werden, um die Fluchtwege begehbar zu halten.

Aufklärung über Brandgefahren gehört ebenfalls zu einer Brandschutzunterweisung. Die Beschäftigten werden über Brandgefahren wie zum Beispiel Funkenflug bei Heiß- oder Schleifarbeiten oder die Gefahr durch Selbstentzündung oder Staubexplosionen informiert. Dazu gehören auch Verstöße gegen das Rauchverbot oder die Gefahr, die von sich häufenden Müll (ölgetränkte Putzlappen) und Abfällen (Holzspäne, Sägemehl, Papier usw.) ausgeht.

Maßnahmen zur Brandbekämpfung sollten nur dann unternommen werden, wenn vom Brand keine unmittelbare Bedrohung für die Beschäftigten ausgeht und diese mit der Handhabung der Löschmittel und ihrem Einsatz für die entsprechende Brandklasse vertraut sind.

Worauf sollten Sie bei einer Brandschutzunterweisung achten?

Die betriebliche Brandschutzunterweisung muss dokumentiert und die Teilnahme der Beschäftigten durch ihre Unterschrift bestätigt werden. Am Ende der Unterweisung müssen alle Beschäftigten wissen, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben – auch, ohne dass ihnen besondere Aufgaben erteilt werden.

Zur Verdeutlichung des Inhalts der Unterweisung müssen Sie allen Mitarbeitern die Brandschutzordnung, Teil B aushändigen. Mitarbeitern mit speziellen Aufgaben (Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer) erhalten zusätzlich auch noch die Brandschutzordnung Teil C.

Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften fordern eine regelmäßig, auf den jeweiligen Arbeitsplatz bezogene, Brandschutzunterweisung der Beschäftigten. Mit dieser Aufgabe können Sie die Defensio Ignis GmbH betrauen. Wir führen Brandschutzunterweisungen sowohl bei Ihnen im Unternehmen als auch extern in unserer Firma durch. Unsere Brandschutzunterweisungen sind gesetzeskonform und geben Ihnen Rechtssicherheit. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und lassen sich beraten.

 

Wir übernehmen auf Wunsch Schulungen für betrieblichen Brandschutz bei Ihnen in der Firma oder an einem Ort Ihrer Wahl durch. Unsere Lehrkräfte sind sehr gut qualifiziert, erfahren und behördlich zugelassen. Fordern Sie einfach schriftlich oder telefonisch Einzelheiten zu diesem Service an. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.