Brandschutzordnung

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Strenge Anforderungen an den Brandschutz

Ein Brand stellt einen Notfall dar, bei dem Menschenleben und Sachwerte durch Feuer und Rauch in Gefahr kommen. Zur Abwehr dieser Gefahr trifft der Brandschutz eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen. Einige davon betreffen die Bauweise des Gebäudes (vorbeugender Brandschutz) oder Brandmelder und Löschanlagen (Abwehr bzw. Bekämpfung eines Brandes). Darüber hinaus gibt es auch organisatorische Maßnahmen de Brandschutzes. Dazu gehört die Brandschutzordnung.

Was ist die Brandschutzordnung?

Die Brandschutzordnung (BSO) ist ein standardisiertes Dokument, in dem alle Maßnahmen zur Verhütung von Bränden sowie das Verhalten aller sich im Gebäude befindlichen Personen im Falle eines Brandes geregelt ist. Die Brandschutzordnung ist einer Hausordnung oder einer allgemeinen Geschäftsbedingung rechtlich gleichgestellt. Das bedeutet, sie ist für alle sich im Gebäude aufhaltenden Personen verbindlich. Die Gliederung und Gestaltung der Brandschutzordnung wird durch die Norm DIN 14096 vorgegeben.

Laut dieser Norm ist die Brandschutzordnung in 3 Teile gegliedert. Welche Gebäude oder Unternehmen eine Brandschutzordnung benötigen, ist nicht bundesweit festgelegt. In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen. Einheitlich festgelegt ist dagegen, dass jede Brandschutzordnung stets auf dem aktuellen Stand zu sein hat und deshalb mindestens alle 2 Jahre von einem qualifizierten Sachverständigen überprüft werden muss.

Die Gliederung der Brandschutzordnung

Teil A

Dieser Teil wurde früher Teil 14096-1 genannt. Er ist in der Regel nicht größere als eine DIN-A4 Seite und sehr plakativ gestaltet, um Aufmerksamkeit zu erwecken. Der Teil A muss vom Eigentümer oder Betreiber an mehren Stellen gut sichtbar im Gebäude ausgehängt werden.

Er enthält die wichtigsten Regeln für das Verhalten im Fall eines Brandes und gilt für alle Personen, die sich bei Eintritt des Notfalls im Gebäude aufhalten (Belegschaft, Geschäftsleitung, Besucher oder Gäste bzw. Patienten). Zu den enthaltenen Informationen gehören zum Beispiel:

  • Notrufnummern für Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen sowie innerbetriebliche Notrufnummern
  • Verhaltensregeln für eine Evakuierung einschließlich Aufzeigen der Markierungen für Rettungswege und Sammelpunkte
  • Aufzeigen der Kennzeichnung von Löschgeräten für die Brandbekämpfung

Teil B

Dieser Teil trug früher die Bezeichnung DIN 14096-2. Er ist wesentlich umfangreicher als der Teil A und wird allen Beschäftigten und allen die sich langfristig oder regelmäßig im Gebäude aufhalten, ausgehändigt. Teil B liegt in schriftlicher Form vor. Er enthält spezielle Maßnahmen, die das Entstehen von Bränden verhüten sollen sowie Maßnahmen, mit deren Hilfe die Ausbreitung von Feuer und Rauch so gut wie möglich eingedämmt werden sollen, zum Beispiel die manuelle Aktivierung einer Löschanlage oder einer Rauchabzugsanlage.

Meist ist darin ebenfalls enthalten, dass Flucht- und Rettungswege freizuhalten sind und Brandschutztüren nicht verstellt oder verkeilt werden dürfen. Außerdem können darin auch andere Maßnahmen enthalten sein, die zur Schadensbegrenzung dienen, zum Beispiel die Notabschaltung bestimmter Maschinen und Anlagen im Alarmfall.

Teil C

Dieser Teil wurde bis vor einigen Jahren als DIN 14096-3 bezeichnet. Dieser Teil richtet sich an alle Mitarbeiter oder Beschäftigten, die im Brandfall mit besonderer Verantwortung betraut sind. Dabei handelt es sich um:

  • Brandschutzhelfer
  • Evakuierungshelfer
  • Brandwarte
  • Brandschutzbeauftragte
  • Sicherheitsbeauftragte

Der Teil C der Brandschutzordnung beschreibt alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen im Falle eines Brandes, die für diesen Personenkreis festgelegt wurden.

Der Unterpunkt d des Teils C beschreibt den Ablauf einer Evakuierung des Gebäudes. Diese Beschreibung wird als Evakuierungskonzept bezeichnet.

Damit eine Brandschutzordnung gültig ist, muss sie mit den geltenden Gesetzen und Standards konform sein. Für die Gewährleistung dieser Konformität sind spezielle Kenntnisse notwendig. Für Sie besteht daher keine Notwendigkeit, sich selbst mit der Ausarbeitung einer Brandschutzordnung zu befassen oder einen Mitarbeiter damit zu beauftragen.

Wir beraten Sie gerne

Externe Unternehmen wie die Defensio Ignis GmbH übernehmen das gerne für Sie. Sie suchen Ihre Betriebsstätte auf und erstellen eine Brandschutzordnung, die den Anforderungen der Norm DIN 14096 Rechnung trägt und gleichzeitig die speziellen Bedingungen berücksichtigt, die in Ihrem Unternehmen herrschen. Die Defensio Ignis GmbH übernimmt auch die turnusmäßige Aktualisierung und Überprüfung der Brandschutzordnung für Sie.

Durch diesen Service sind Sie immer auf der sicheren Seite und brauchen sich zum Thema Brandschutzordnung keine Gedanken mehr zu machen. Rufen Sie an oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung.

 

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