Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsingenieur

Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieur

Arbeitssicherheitstechnische Betreuung nach DGUV V 2 & ASiG

Jeder Eigentümer oder Betreiber eines Betriebs oder einer Einrichtung hat vom Staat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten auferlegt bekommen. Diese Fürsorgepflicht besagt, dass der Arbeitgeber alles tun muss, um die Arbeitsbedingungen in seiner Firma sicher für Leben und Gesundheit der Mitarbeiter zu gestalten.

Diese Fürsorgepflicht wird in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen konkretisiert. Eine davon ist die Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASIG und DGUV- V2.

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und wer muss sie stellen?

Dabei handelt es sich um eine Person mit spezieller Ausbildung, die dem Arbeitgeber mit beratender und unterstützender Funktion zur Seite steht. Die offizielle Abkürzung in Deutschland lautet SiFa. Da es manchmal Verwechslungen mit den Sicherheitsfachkräften im Bewachungsgewerbe oder mit den Sicherheitsfachkräften für Informationssicherheit und Unternehmenssicherheit gibt, werden öfter die Kürzel FAS oder FaSi benutzt.

Jeder Unternehmer ist bereits ab einem Beschäftigten verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu benennen.

Welche Qualifikation muss die SiFa besitzen?

Die Tätigkeit darf nur von Personen ausgeübt werden, die über die erforderliche Qualifikation verfügen. Dazu muss der Kandidat eine Ausbildung durchlaufen, die meistens von der zuständigen Berufsgenossenschaft angeboten und organisiert wird. Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend. Außer den Kosten für die Lohnfortzahlung fallen für den Unternehmer keine weiteren Kosten an, da die Ausbildung über die Pflichtbeiträge zur Berufsgenossenschaft finanziert wird.

Die Ausbildung verläuft in 6 Phasen, von denen jede ca. 1 Woche dauert. Dazu gehören 1 Woche Theorie in einem Bildungszentrum der BG, 2 – 3 Wochen Selbststudium und eine Praxisarbeit. Die Ausbildung wird durch eine schriftliche Prüfung abgeschlossen.

Je nach der vorhandenen beruflichen Qualifikation kann sich eine SiFa

  • Sicherheitsmeister (bei Meisterabschluss)
  • Sicherheitstechniker (bei Abschluss als Techniker)
  • Sicherheitsingenieur (bei abgeschlossenen Ingenieursstudium)

nennen.

Darüber hinaus können auch Personen mit gleichwertiger Ausbildung und Berufserfahrung eine Ausbildung zur SiFa durchlaufen. Über die Ernennung zur SiFa entscheidet letztendlich das Amt für Arbeitsschutz oder das Gewerbeaufsichtsamt. Eine SiFa darf nicht mit dem Sicherheitsbeauftragten oder Sicherheitsverantwortlichen verwechselt werden.

Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die SiFa muss vom Arbeitgeber unter Einbeziehung des Betriebs- oder Personalrats schriftlich bestellt werden. Sie ist direkt dem Leiter des Betriebs unterstellt, hat jedoch keine Weisungsbefugnis und nimmt auch keine Führungsaufgaben wahr.

Ihre Funktion ist ausschließlich beratend und unterstützend. Keine Person im Unternehmen darf ihr Anweisungen erteilen. Daraus folgt, dass die SiFa ihre Aufgaben selbst organisieren muss und für die fachgerechte Umsetzung auch selbst die Verantwortung trägt.

Zu den Aufgaben gehören die Unterstützung des Arbeitgebers bei allen Fragen des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes, der Unfallverhütung und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze.

Konkrete Beispiele dafür sind:

  • Auswahl und Test von PSA (Körperschutzmitteln)
  • sicherheitstechnische Überprüfung von Anlagen und Arbeitsverfahren vor der Inbetriebnahme
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten, Überprüfung auf Mängel & Bericht an den Arbeitgeber
  • Vorschläge zur Mängelbeseitigung unterbreiten und auf deren Umsetzung hinwirken
  • Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen und Maßnahmen zur Verhütung vorschlagen
  • Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten

und noch eine ganze Reihe weiterer Aufgaben.

Die Defensio Ignis GmbH stellt Ihre SiFa

Der Gesetzgeber gestattet ausdrücklich, dass der Unternehmer nicht unbedingt eine SiFa aus dem eigenen Personal stellen muss, sondern diese Aufgabe auch externen Fachkräften übertragen darf. Das stellt für kleine und mittlere Unternehmen eine große Entlastung dar, weil es in den Betrieben häufig nicht genug geeignetes Personal gibt.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die vom Gesetzgeber geforderte Ausbildung absolviert und verfügen über eine langjährige Berufserfahrung. Zudem sind sie in den verschiedensten Branchen tätig, sodass wir mit großer Wahrscheinlichkeit einen unserer Mitarbeiter zu Ihnen entsenden können, der in Ihrer Branche bereits tätig gewesen ist. Neben der fachlichen Kompetenz zeichnet unsere Mitarbeiter auch überdurchschnittliches Engagement und eine ausgezeichnete Kenntnis der Rechtslage aus.

Nehmen Sie einfach mit unserem Büro in Linnich Kontakt auf und vereinbaren Sie mit uns einen Termin für eine persönliche Beratung. Wir kommen Ihren Wünschen so weit wie möglich entgegen und können die Angelegenheit beispielsweise telefonisch besprechen oder Sie kommen in unser Büro oder wir suchen Sie in Ihrem Unternehmen auf und besprechen alles vor Ort.

 

Haben Sie Fragen zum Thema Fachkraft für Arbeitssicherheit oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere Mitarbeiter sind speziell ausgebildet und übernehmen diese Aufgabe gern.