Was macht ein Brandschutzbeauftragter?

Der betriebliche Brandschutz hat viele Facetten. Seine Umsetzung in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen ist die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten.

In deutschen Unternehmen brennt es im Durchschnitt ca. 100.000-mal pro Jahr. Bei jedem dritten Brand beträgt allein der direkte Sachschaden mehr als 500.000 €.  Nicht selten bedeutet ein Feuer das Aus für eine Firma. Aus diesem Grund ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, die Bestimmungen des Brandschutzes und der allgemeinen Sicherheit einzuhalten.

Er trägt für seine Mitarbeiter die Verantwortung und besitzt ihnen gegenüber einer Fürsorgepflicht. Allerdings sind die gesetzlichen Bestimmungen für den Brandschutz in Unternehmen sehr komplex. Der Unternehmer darf darum einen Brandschutzbeauftragten ernennen, der ihn bei dieser Aufgabe unterstützt.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, welche Aufgaben ein Brandschutzbeauftragter hat, warum man ihn benötigt und wie er ausgebildet wird.

Was ist ein Brandschutzbeauftragter?

Es handelt sich um eine Person, die vom Unternehmer schriftlich damit beauftragt wurde, die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrzunehmen. Als Brandschutzbeauftragter kann sowohl ein Mitarbeiter des Unternehmens als auch ein externer Sachverständiger tätig sein. Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit sind eine  anerkannte Qualifikation und Berufserfahrung in der Branche des Unternehmens. Die Hauptaufgabe des Brandschutzbeauftragten ist der vorbeugende Brandschutz.

Er ist dem Unternehmer direkt unterstellt, übt allerdings nur eine beratende Funktion aus. Gegenüber den Mitarbeitern ist er nicht weisungsberechtigt. Brandschutzbeauftragte arbeiten eng mit den relevanten Behörden (beispielsweise Bauaufsicht) und der Feuerwehr zusammen. In Deutschland existiert keine allgemeine Pflicht zur Ernennung eines Brandschutzbeauftragten. Das ist in den einzelnen Landesbauordnungen geregelt.

Bei Sonderbauten wie Krankenhäusern, Schulen, Pflegeheimen, großen Veranstaltungsstätten oder Unternehmen mit besonders hohem Gefahrenpotenzial schreiben die Bundesländer allerdings fast immer einen Brandschutzbeauftragten vor.

Nicht selten fordert auch die Versicherung, dass der Unternehmer einen Brandschutzbeauftragten ernennt. Im Gegenzug kann sie dafür einen Rabatt bei den Prämien gewähren.

Welche Aufgaben hat der Brandschutzbeauftragte?

Die DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ legt seine Aufgaben exakt fest.

  • Erstellen und Aktualisieren der Brandschutzordnung
  • Mitwirkung bei der Beurteilung von Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beratung bei Arbeitsverfahren mit Brandgefahr und dem Einsatz brennbarer Stoffe
  • Mitwirkung bei der Feststellung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirkung beim Ausarbeiten von Betriebsanweisungen in Bezug auf den Brandschutz
  • Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen im Brandschutz
  • Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anweisungen und Anforderungen des Versicherers im Bereich Brandschutz
  • Mitwirkung bei der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Beschaffungen und Anmietungen
  • Beratung bei der Auswahl und Ausstattung mit betrieblichen Löschmitteln
  • Mitwirkung bei der Realisation des Brandschutzkonzepts
  • Überprüfung und Aktualisierung der Flucht- und Rettungspläne, Alarmpläne und Feuerwehrpläne
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung interner Begehungen
  • Report von Mängeln, Vorschläge für deren Beseitigung und Überwachung der Ausführung
  • Unterstützung bei den regelmäßigen Brandschutzunterweisungen der Mitarbeiter
  • Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
  • Überprüfung der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, Gase und Feststoffe
  • Überprüfung der Sicherheitskennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen und von Brandschutzeinrichtungen
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation der Wartung und Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen
  • Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
  • Mitwirkung beim Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzung brandschutztechnischer Anlagen
  • Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit den Behörden, der Feuerwehr oder dem Versicherer
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen in Bezug auf den Brandschutz
  • Mitwirkung beim Festlegen präventiver und reaktiver Maßnahmen im Notfallmanagement, zum Beispiel bei Stromausfall, Starkregen, Sturm und Ähnliches
  • Dokumentation seiner Tätigkeit

Unabhängig von der Art oder Größe des Unternehmens muss ein Brandschutzbeauftragter all diese Aufgaben erfüllen. Sein Tätigkeitsfeld erstreckt sich praktisch auf alle Bereiche des Unternehmens.

Wer kann als Brandschutzbeauftragter tätig sein?

In kleinen Unternehmen erledigt der Eigentümer die Aufgabe häufig selbst. In anderen Firmen wird dafür ein Mitarbeiter ernannt oder die Tätigkeit wird durch die Abteilungsleiter oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit wahrgenommen. Solange die betreffende Person über die notwendige Qualifikation verfügt und alle oben genannten Aufgaben erfüllt, ist dagegen juristisch nichts einzuwenden.

Tipp

Bei kleinen Unternehmen lohnt sich die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten aus der eigenen Belegschaft meistens nicht, weil es sich nicht um einen Vollzeitjob handelt. In solchen Fällen ist es besser, wenn Sie einen externen Fachmann engagieren.

Welche Qualifikationen sind erforderlich?

Ohne zusätzliche Qualifikation dürfen folgende Personen als Brandschutzbeauftragte eingesetzt werden:

  • Bewerber mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz
  • Personen mit der Befähigung zum Leiter einer anerkannten Werk- oder Betriebsfeuerwehr
  • Oberbrandmeister, Brandinspektoren und Zugführer bei der freiwilligen Feuerwehr

Folgende Personen benötigen eine zusätzliche Ausbildung:

  • Sicherheitsfachkräfte mit Zusatzausbildung zum Brandschutzbeauftragten
  • Mitglieder einer Feuerwehr mit der Mindestposition als Gruppenführer und einer Zusatzausbildung zum Brandschutzbeauftragten
  • Personen mit einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Für Betriebe, in denen erhöhte Brandgefahr herrscht, wird empfohlen, Personen als Brandschutzbeauftragte auszuwählen, die auf dem Gebiet Brandschutz bereits Erfahrung haben:

  • feuerwehrtechnische Ausbildung
  • Studium mit dem Schwerpunkt Brandschutz
  • Ausbildung in einer Werkfeuerwehr
  • Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit

Aus- und Fortbildung zum Brandschutzbeauftragten

Inhalt, Dauer und anerkannte Ausbildungsstätten sind in der Vorschrift DGUV 205-003 festgelegt.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst 64 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Ausbildung dauert in der Regel 2 Wochen. Sie endet mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten ein Zertifikat und ihre Ernennungsurkunde. Spätestens im Abstand von 3 Jahren müssen Brandschutzbeauftragte an einer zweitägigen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.

Außerdem hat ihnen der Arbeitgeber die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen zu gewähren. Experten setzen dafür mindestens 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten innerhalb von 3 Jahren als notwendig an. Die Notwendigkeit zur Fortbildung ergibt sich, weil sich die gesetzlichen Bestimmungen fortlaufend ändern und es zusätzlich neue technische Entwicklungen gibt.

Der Brandschutzbeauftragte – einer der wichtigsten Mitarbeiter im Betrieb

Der betriebliche Brandschutz ist die Pflicht jedes Unternehmers. Er trägt die Verantwortung, sicherzustellen, dass Leben und Gesundheit seiner Mitarbeiter nicht gefährdet werden. Deshalb muss er sich um den betrieblichen Brandschutz kümmern. Da dieses Aufgabenfeld aber sehr komplex ist und eine anerkannte Qualifikation erfordert, empfiehlt es sich, einen Brandschutzbeauftragten damit zu betrauen.

Seine Aufgabe besteht darin, Sie beim betrieblichen Brandschutz zu unterstützen und dem Ausbruch von Bränden vorzubeugen. Die Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen trägt der Unternehmer.

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