Externer Brandschutzbeauftragter

Externer Brandschutzbeauftragter

Ihr betrieblicher Ansprechpartner für Brandgefährdung

Viele Unternehmen neigen dazu, die negativen Auswirkungen eines Brandes zu unterschätzen. Er kann nicht nur Personenschaden kosten und hohen Sachschaden verursachen, sondern auch dem Image der Firma beträchtlichen Schaden zufügen. Dazu kommen dann noch die Kosten des Produktionsausfalls oder eventuelle Strafe, wenn durch den Brand beispielsweise gefährliche oder schädliche Stoffe in die Umwelt gelangt sind.

Selbst wenn es in ihrem Fall nicht vom Gesetz vorgeschrieben ist, kann es sich langfristig durchaus lohnen, einen Brandschutzbeauftragten zu beschäftigen, zumal viele Versicherungen das mit einer günstigeren Prämie honorieren.

Was ist ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter ist ein vom Arbeitgeber schriftlich beauftragter hauptberuflicher Mitarbeiter, der die Angelegenheiten des betrieblichen Brandschutzes wahrnimmt. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes.

Normalerweise liegt die Pflicht des Brandschutzes beim Unternehmer/Eigentümer/Betreiber der Firma. Diese Pflicht kann jedoch auf eine andere Person delegiert werden, vorausgesetzt diese verfügt über eine entsprechende Qualifikation.

Was sind die Pflichten eines Brandschutzbeauftragten?

Das Aufgabenfeld eines Brandschutzbeauftragten ist sehr breit gefächert. Er besteht unter anderem aus:

  • Mitwirkung bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Mitwirkung bei der Feststellung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Beratung bei allen feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Stoffe
  • Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen in Bezug auf den Brandschutz
  • Mitwirkung bei baulichen, organisatorischen und technischen Maßnahme, sofern sie den Brandschutz betreffen
  • Umsetzung behördlicher Anordnungen und denen der Feuerversicherung bezüglich des Brandschutzes
  • Kontrolle der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen bei Neubauten, Erweiterungen, Sanierungen, Nutzungsänderungen, Beschaffungen und Anmietungen
  • Beratung bei der Ausstattung mit Feuerlöschmitteln und Auswahl der geeignetsten Löschmittel
  • Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
  • Mitwirkung bei der Aktualisierung von Flucht-, Rettungs-, Alarm- und Feuerwehrplänen usw.
  • Planung, Organisation und Durchführungen von Brandschutzübungen
  • Mitwirken an behördlichen Brandschauen und Durchführung interner Brandbegehungen
  • Melden von Mängeln, Vorschläge zur Beseitigung einbringen und Kontrolle der Ausführung
  • Unterstützung der Geschäftsleitung bei den regelmäßigen Brandschutzunterweisungen der Beschäftigten
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigte mit besonderen Aufgaben (Brandschutzhelfer)
  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnung von Brandbekämpfungsmitteln sowie der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswege
  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten
  • Unterstützung der Geschäftsleitung bei Gesprächen mit Behörden und der Versicherung, soweit es den Brandschutz betrifft
  • Mitwirkung bei der Implementierung von Schutzmaßnahmen im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen mit Schadenspotential (Stromausfall, extreme
    Wetterbedingungen)

Diese Aufzählung ist keineswegs vollzählig. Idealerweise sollte der Brandschutzbeauftragte Erfahrung bei der Feuerwehr mitbringen und eine abgeschlossene Berufsausbildung, beispielsweise als Fachkraft für Arbeitssicherheit, mitbringen. Der Brandschutzbeauftragte ist direkt dem Arbeitgeber unterstellt. Somit ist er einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gleichgestellt.

Einen externen Brandschutzbeauftragten wählen

Kleinere und mittelständische Betriebe haben es oft schwer, in Ihrer Belegschaft eine Person zu finden, die als Brandschutzbeauftragter bestellt werden kann. Liegt nach der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz eine erhöhte Brandgefährdung vor oder halten sich im Gebäude regelmäßig viele Menschen auf, ist das Unternehmen jedoch laut Gesetz verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu stellen.

Zu diesem Zweck können Sie sich an die Defensio Ignis GmbH wenden. Unsere Mitarbeiter sind erfahren und qualifiziert. Viele von ihnen haben praktische Erfahrung beim Brandschutz durch eine Tätigkeit bei der Feuerwehr. Sie arbeiten in Unternehmen verschiedener Branchen und stehen Ihnen gern mit ihren Erfahrungen und Fähigkeiten zur Seite.

Der von uns gestellte externe Brandschutzbeauftragte wird in Ihre Brandschutzorganisation eingebunden. Seine Aufgaben, Zuständigkeiten sowie seine Einbindung in die innerbetrieblichen Abläufe werden vertraglich geregelt, sodass Sie Rechtssicherheit haben.
Übrigens übernehmen wir auch die Aus- und Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten aus den Reihen Ihrer Belegschaft.

Sie sollten nicht zögern, mit uns in Kontakt zu treten. Wir helfen Ihnen gern bei der Lösung Ihrer brandschutztechnischen Probleme. Rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail und vereinbaren eine persönliche Beratung. Sie können uns in unserem Büro aufsuchen, wir kommen aber auch gern zu Ihnen vor Ort.

 

Sie benötigen einen Brandschutzbeauftragten, haben aber kein geeignetes Personal? Kein Problem! Wenden Sie sich an uns, wir stellen einen unserer Mitarbeiter zur Verfügung, der diese Aufgabe als externe Fachkraft übernimmt. Sie können telefonisch oder via E-Mail oder brieflich einen Termin vereinbaren, in dessen Verlauf wir die Einzelheiten besprechen.