Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer
Seminar: Betrieblicher Ersthelfer gemäß BGV A1 §26
In jedem Betrieb lauern zahlreiche potenzielle Quellen für Unfälle und Verletzungen. Das trifft nicht nur auf Branchen zu, bei denen es auf den ersten Blick ersichtlich ist, wie beispielsweise auf dem Bau oder in einer Schreinerei, sondern selbst auf Arbeitsplätze im Büro. Um Unfälle am Arbeitsplatz zu verhindern, ist jeder Arbeitgeber per Gesetz dazu verpflichtet, Mitarbeiter als Ersthelfer zu benennen.
Rechtsgrundlage für den Einsatz von Ersthelfern
Die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Ersthelfern ist in der DGUV, Vorlage 1 festgelegt. Darin ist geregelt, wie viele Ersthelfer bestellt werden müssen und wie sie ausgebildet sein müssen.
Die Pflicht des Arbeitgebers zur Verhütung von Unfällen beschränkt sich nicht auf das Ernennen von Ersthelfern, er muss auch die benötigten Materialien zur Ersten Hilfe, Notruftelefone oder Alarmierungseinrichtungen und bei Bedarf ebenfalls spezielle Rettungsgeräte zur Verfügung stellen.
Übrigens entbindet die Ernennung von Ersthelfern die anderen Mitarbeiter nicht von ihrer allgemeinen Pflicht, bei einem Unfall Erste Hilfe zu leisten, wenn sie sich nicht selbst dadurch in Gefahr bringen.
Welche Aufgaben haben die Ersthelfer?
Die Ersthelfer werden ernannt, um die Auswirkungen eines Unfalls auf den Geschädigten so gering wie möglich zu halten. Notfallmediziner wissen, dass bei einem Unfall die ersten Minuten darüber entscheiden, wie groß die gesundheitlichen Schäden sind, die der Betroffene erleidet.
Schon oft hat das beherzte Eingreifen eines Ersthelfers nicht nur eine permanente Schädigung des Unfallopfers verhindert, sondern sogar sein Leben gerettet.
Besonders beim Aussetzen der Atmung oder bei einem Herzinfarkt kommt es auf jede Sekunde an. Zwar ist in Deutschland das Rettungswesen gut organisiert, trotzdem kann es einige Minuten dauern, bis die professionellen Rettungskräfte am Unfallort erscheinen.
Die Hauptaufgabe der Ersthelfer besteht darin, solange die Erstversorgung des oder der Verletzten zu übernehmen und lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten. Dazu müssen sie in der Lage sein, besonnen und umsichtig zu handeln, schnell zu sein aber trotzdem den Überblick zu behalten. Ersthelfer haben es oft mit schlimmen Situationen zu tun: Verbrennungen, Stürze, stark blutende Verletzungen, allergische Schocks und anderes.
Neben der Erstversorgung der Verletzten müssen die Ersthelfer auch mit den Rettungskräften kommunizieren und ihnen alle erforderlichen Informationen zu geben. Außerdem sind sie dafür verantwortlich, das Erste-Hilfe Material in regelmäßigen Abständen auf Vollständigkeit, Sauberkeit und Verfallsdaten zu überprüfen und das Ergebnis der Überprüfung im Verbandbuch zu notieren.
Ausbildung der Ersthelfer
Aus dem oben genannten geht hervor, dass Ersthelfer neben der charakterlichen Eignung auch über medizinische Kenntnisse verfügen müssen. Deswegen darf der Eigentümer oder Betreiber nur solche Personen als Ersthelfer ernennen, die eine durch die Berufsgenossenschaft anerkannte Ausbildung zum Ersthelfer erfolgreich absolviert haben.
Der Kurs als Ersthelfer umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten und deckt einen breiten Bereich von Themen ab. Darin sind unter anderem enthalten:
- Schutz der eigenen Sicherheit
- Kontaktaufnahme zum Verletzten
- Feststellung von Vitalfunktionen (Atmung, Puls, Bewusstsein)
- Verhalten bei Bewusstlosigkeit, Atemstillstand, Herzstillstand
- Verwendung des automatischen externen Defibrillators)
- Erstversorgung von Wunden, Knochenbrüchen oder Gelenkverletzungen
- Sofortmaßnahmen bei Wunden und starken Blutungen
- Sofortmaßnahmen bei Schock, Verbrennungen, Vergiftungen oder Verätzungen
Damit das Gelernte nicht in Vergessenheit gerät, müssen Ersthelfer diese Ausbildung alle 2 Jahre wiederholen.
Sind im Betrieb Gefahrstoffe vorhanden, reicht die Ausbildung mit ihren 9 theoretischen und praktischen Stunden nicht aus. Um unter solchen Bedingungen zum Ersthelfer ernannt zu werden, ist eine zusätzliche Weiterbildung notwendig. Dabei geht es um eine spezielle Unterweisung über die verwendeten Gefahrstoffe, ihre möglichen Auswirkungen auf den Körper und Sofortmaßnahmen zur Abwehr. Diese Unterweisung kann auch intern durch den Betriebsarzt erfolgen.
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Die Firma ist eine von den Berufsgenossenschaften und der Bezirksregierung Köln anerkannte Lehranstalt für Erste Hilfe Kurse und Ausbildung von Ersthelfern. Wir bieten Ihnen verschiedene Kurse an. Diese können bei Ihnen im Unternehmen, auf unserem Firmengelände oder an einem Ort Ihrer Wahl durchgeführt werden. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und besprechen alle Einzelheiten. Unsere Mitarbeiter sind anerkannte Lehrkräfte mit viel Erfahrung, bei denen die Ausbildung Ihrer Ersthelfer in guten Händen liegt.