Brandversuche & Brandprüfungen
Feuerwiderstandsprüfung durch Sachverständige
An den Brandschutz in Gebäuden werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, wenn man bedenkt, dass sich in vielen Bauwerken wie Schulen oder Krankenhäusern aber auch Produktionsstätten oft Hunderte von Menschen aufhalten und dort auch Sachwerte in Höhe von vielen Millionen Euro verbaut oder installiert sind bzw. dort lagern. Zu den Methoden des Brandschutzes gehören auch Brandversuche.
Was sind Brandversuche?
Wir führen im Auftrag unserer Kunden (Real-)Brandversuche mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen durch. Hierbei werden z.B. die Wirkungsweisen von Löschsystemen untersucht bzw. gegenüber gestellt. Insbesondere werden hierbei die Vor- und Nachteile einzelner Systeme für den speziellen Anwendungsfall beim Kunden untersucht. Ziel der Durchführungen sind kosteneffiziente aber zugleich schutzzielorientierte Lösungen für unsere Kunden.
Diese Versuche werden auch Brandprüfungen genannt. Sie dienen dazu, die Feuerwiderstandsdauer von Materialien und Bauteilen zu testen. Mit Feuerwiderstandsdauer ist die Zeit gemeint, bei der ein Bauteil oder ein Baustoff bei einem Normbrand seine Funktionsfähigkeit aufrechterhalten kann. Dafür gibt es detaillierte Vorgaben, deren Auflistung hier zu weit führen würde.
Nur ein Beispiel zur Verdeutlichung: eine Feuerschutztür muss ihre Widerstandsfähigkeit auch nach wiederholten Öffnen und Schließen beibehalten. Die Norm schreibt in diesem Fall 200.000 Zyklen vor. Brandprüfungen werden in der Regel in unabhängigen, zertifizierten Laboren oder Prüfstellen durchgeführt, die spezielle Brennöfen verwenden, in denen genormte Bedingungen erzeugt werden.
Welche Anforderungen werden an die installierten Bauteile gestellt?
Das ist natürlich je nach der Aufgabe des Bauteils sehr verschieden. Die konkreten Werte werden in der LBO (Landesbauordnung) des jeweiligen Bundeslandes oder der Musterbauordnung (MBO) festgelegt. Jedes montierte Bauteil muss nachweislich aus überprüften und zugelassenen Material bestehen. Auf die Einhaltung der Toleranzen wird genau geachtet.
Wenn beispielsweise eine Betondecke aus Beton mit einem Feuerwiderstand von 120 Minuten hat und bei der Brandprüfung eine Dicke von 120 mm besitzt, darf sie an keiner Stelle diese Mindestdicke unterschreiten, weil sonst die Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse nicht erfüllt werden würden. Die Feuerwiderstandsklassen lauten wie folgt:
- F30 (feuerhemmend): Funktionserhalt über mindestens 30 min
- F60 (hochfeuerhemmend): Funktionserhalt über mindestens 60 min
- F90 (feuerbeständig): Funktionserhalt über mindestens 90 min
- F120 ( hochfeuerbeständig): Funktionserhalt über mindestens 120 min
- F180 (höchstfeuerbeständig): Funktionserhalt über mindestens 180 min
Je nach dem verwendeten Bauteil werden bei der Feuerwiderstandsprüfung bestimmte Parameter wie Tragfähigkeit, Wärmedämmung oder Raumabschluss überprüft. Der Feuerwiderstand einiger bewährter Konstruktionen ist in der DIN 4102, Teil 4 aufgelistet. Vor dem Einbau dieser Teile ist keine Feuerwiderstandsprüfung notwendig.
Brandverhalten
Damit wird das Verhalten von Baustoffen beschrieben, wenn sie einem Normbrand ausgesetzt werden. Nach der derzeit noch gültigen Norm DIN 4102-1 reicht das Brandverhalten von der Klasse A1 (nicht brennbar, ohne brennbare Bestandteile) über B1 (schwer entflammbar) und B2 (normal entflammbar) bis zur Klasse B3 (leicht brennbar). Baustoffe dieser Klasse dürfen in Deutschland nicht eingesetzt werden.
In Unterkategorien wird die Rauchentwicklung und das Abfallen oder Abtropfen brennender Bestandteile erfasst. Bis zur Klasse B1 gelten Baustoffe als selbstverlöschend. Ab der Klasse B2 kann der Brand sich weiter ausbreiten, auch wenn die Brandursache entfällt. Die Einteilung des Brandverhaltens erfolgt in Baustoffklassen. Dieser Begriff sollte nicht mit der Brandklasse verwechselt werden. Die Brandklasse dient der Einteilung eines Brandes nach der Art des brennbaren Materials.
Brandprüfungen
Damit sind in erster Linie die Überprüfung automatischer Löschanlagen und Warnsysteme, darunter besonders Rauchmelder, gemeint. Automatische Löschanlagen werden in vielen Gebäuden installiert, weil sie sehr empfindlich reagieren und Brände bereits bei ihrer Entstehung löschen können, lange bevor die Feuerwehr überhaupt alarmiert wird. Das rettet unter Umständen Menschenleben und hilft dabei, Sachwerte zu erhalten.
Je nach Einsatzzweck werden unterschiedliche Arten von Löschanlagen unterschieden:
- Wasserlöschanlagen
- Gaslöschanlagen
- Pulverlöschanlagen
- Gellöschanlagen
Es spielt keine Rolle, um welche Art von Löschanlage es sich handelt. Alle Systeme müssen vor Ort von einem zugelassenen Sachverständigen gewartet und überprüft werden. Diese Brandprüfungen sind zu dokumentieren und zu archivieren. Die Prüfpflicht besteht auch für Warneinrichtungen wie zum Beispiel Rauchmelder oder Sensoren, die erhöhte Temperaturen messen.
Mit der Brandschutzprüfung werden entweder externe Dienstleister beauftragt oder das Unternehmen setzt eigene Fachkräfte ein, die jedoch über die erforderliche Qualifikation verfügen müssen.
Zusammenfassung
Brandversuche sind für die Sicherheit jedes Gebäudes unerlässlich. Sie werden auch Brandprüfungen genannt und fallen sehr unterschiedlich aus. In der Regel werden bei Brandprüfungen Bauteile in Spezialöfen eines Testlabors den Bedingungen eines Normbrands ausgesetzt, um ihren Feuerwiderstand zu ermitteln.
Das Brandverhalten von Baustoffen wird dagegen in anderen Brandversuchen getestet und in der Baustoffklasse angegeben. Löschanlagen, Rauchmelder und andere Warneinrichtungen werden in regelmäßigen Abständen vor Ort überprüft und gewartet. Das betrifft auch Rauchmelder und Temperatursensoren.
Insbesondere die Erforschung von innovativen Rauchdetektions- und Löschsystemen im Rahmen von Forschungsarbeiten, beauftragt von namhaften Unternehmen des Wirtschafts- und Industriesektors, belegen unsere Stärke im Bereich der Forschung und Entwicklung.
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Ihr persönliches Forschungskonzept und setzen dieses mit Ihnen um.