Brandschutzbegehungen

Brandschutzbegehungen

Inspektion von Gebäuden & baulichen Anlagen

Der Brandschutz eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage beinhaltet einen ganzen Komplex unterschiedlicher Maßnahmen, die sich gegenseitig ergänzen und ein gemeinsames Ziel verfolgen.

Mit ihrer Hilfe soll die Entstehung eines Brandes verhindert, seine Ausbreitung eingedämmt, die Rettung von Personen erleichtert und die Brandbekämpfung erfolgreich gestaltet werden. Zu diesen Maßnahmen gehören auch Brandschutzbegehungen.

Was sind Brandschutzbegehungen?

Bei Brandschutzbegehungen handelt sich um die Inspektion von Gebäuden, Flächen, Räumen oder baulichen Anlagen durch qualifizierte Fachkräfte, die überprüfen, ob alle Maßnahmen des Brandschutzes vor Ort eingehalten werden.

Brandschutzbegehungen erfolgen in regelmäßigen Abständen. Der Eigentümer oder Betreiber des Gebäudes kann damit interne Fachkräfte (Brandschutzbeauftragter) betrauen.

Kleinere Unternehmen ziehen für diese Aufgabe oft externe Anbieter heran, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Brandschutzbegehungen sind ein Teil des vorbeugenden Brandschutzes.

Mit ihrer Hilfe wird der technische Zustand der Mittel zur Verhinderung, Ausbreitung und Bekämpfung eines Brandes sowie zur Evakuierung in einem einwandfreien Zustand sind. Auch die Evakuierungspläne und der Wissensstand der Beschäftigten zum Thema Brandschutz und Verhalten im Brandfall wird überprüft.

Was genau wird überprüft?

Fluchtwege

An erster Stelle steht die Sicherheit und Gangbarkeit der Fluchtwege. Sie müssen in Breite und Beschaffenheit den Anforderungen der Bauordnung entsprechen und ausreichend beleuchtet sein.

Notausgang

© Scharfsinn86 / iStock

Fluchtwege müssen frei bleiben und dürfen nicht zur Lagerung oder als Abstellplatz benutzt werden. Brennbares oder gar leicht entzündliches Material hat auf den Gängen und Treppenbereichen nichts zu suchen.

Die Türen der Notausgänge müssen sich leicht öffnen und schließen lassen. Sie dürfen weder verkeilt noch verstellt oder gar verschlossen sein. Fluchtwege müssen ausreichend gekennzeichnet und mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgerüstet sein.

Zusätzlich kann eine Kennzeichnung auch mit beleuchteten oder nachleuchtenden Piktogrammen erfolgen. Dadurch sind Fluchtwege auch bei einem Ausfall der Beleuchtung noch erkennbar und begehbar.

Feststellanlagen

Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Überprüfung von Feststellanlagen (Brandschutztüren). Sie müssen auf Funktionsfähigkeit, Dichtheit gegen Rauch und leichtes Öffnen sowie automatisches Schließen überprüft werden. Besonders letztere Funktion wird in der Praxis oft beeinträchtigt, da Mitarbeiter dazu neigen, Brandschutztüren durch Verkeilen und andere Methoden offenzuhalten.

Vorhandensein und Funktionsfähigkeit von Brandbekämpfungseinrichtungen

Meist handelt es sich um Feuerlöscher oder Wandhydranten sowie Behälter für Schläuche und Strahlrohre. Diese sollten verplombt und ohne äußerliche Beschädigungen sein. Feuerlöscher müssen zusätzlich mit aktuellem Prüfdatum versehen sein. Der Standort jeder Brandbekämpfungseinrichtung muss eindeutig markiert und gut erkennbar sein. Bei jeder Markierung muss sich auch so eine Einrichtung befinden.

Zugänglichkeit der Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen

Das betrifft Handdruckknopfmelder (Feuermelder) zur Alarmierung der Feuerwehr, Notabschaltungen für Maschinen und Anlagen im Brandfall sowie Handauslösetaster für Löschanlagen oder Zwangsentlüftungsanlagen. Diese Steuereinrichtungen sollten nicht nur gut zugänglich sein, sondern ihre Position auffällig markiert.

Brandschutzkenntnisse der Mitarbeiter

Dieser Punkt wird oft vernachlässigt, ist aber enorm wichtig. Bei einer Brandschutzbegehung sollte der Brandschutzbeauftragte die Mitarbeiter befragen, wie sie sich im Fall eines Brandes verhalten. Er sollte sie nach dem Zugang zum nächstgelegenen Fluchtweg fragen und sich die nächstgelegenen Brandbekämpfungsmittel zeigen lassen.

Besondere Beachtung sollte auf Mitarbeiter von Fremdfirmen gelegt werden. Der Brandschutzbeauftragte hat sich davon zu überzeugen, dass sie mit den Brandschutzbestimmungen ihres Einsatzortes vertraut sind.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen auch Mitarbeiter, die schlecht oder gar kein Deutsch sprechen. In solchen Fällen sollte der Brandschutzbeauftragte ihre Kenntnisse notfalls mit der Hilfe eines Dolmetschers überprüfen lassen.

Wie oft sollten Brandschutzbegehungen durchgeführt werden?

Dafür gibt es keine festen Regeln an. Der Zeitraum hängt davon ab, wofür das Gebäude genutzt wird. Im Allgemeinen werden Abstände von einer Woche empfohlen. In Bereichen, in denen Heißarbeiten, zum Beispiel Schweißen, durchgeführt werden, sollte eine Begehung mindestens einmal täglich erfolgen.

Zur Unterstützung der Arbeit kann eine Wärmebildkamera herangezogen werden. Der Brandschutzbeauftragte kann auch Brandschutzhelfer ernennen, die ihren Verantwortungsbereich täglich oder jeden 2. Tag begehen.

Besteht eine Dokumentationspflicht?

Wenn es sich um eine turnusmäßige Brandschutzbegehung handelt, bei der keine Verstöße festgestellt wurden, genügt es, Datum und Zeitpunkt der Begehung festzuhalten und mit einer Unterschrift zu bestätigen.

Werden Verstöße festgestellt, müssen die Mängel dagegen dokumentiert und ein entsprechendes Protokoll angelegt werden. Es müssen unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung der aufgedeckten Mängel ergriffen werden.

Diese müssen dokumentiert und ihre fachgerechte Ausführung kontrolliert werden.

 

Zu unserem Service gehören auch Brandschutzbegehungen, die wir bei Ihnen in der Firma oder Institution durchführen. Rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail, um alle Einzelheiten vorab zu besprechen. Wir besuchen Ihr Unternehmen zum vereinbarten Termin und helfen Ihnen bei der praktischen Umsetzung des Brandschutzes.