Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte

Qualifizierte Analyse von Gebäuden und Liegenschaften

In Mitteleuropa stellt wahrscheinlich ein Brand die größte Gefahr dar, die einem Gebäude drohen kann. Bauherren und Betreiber müssen darum alles in ihrer Macht Stehende tun, um diese Gefahr so gering wie möglich zu halten und im Ereignisfall den durch einen Brand verursachten Schaden zu minimieren. Dabei hilft ein Brandschutzkonzept.

Was ist ein Brandschutzkonzept?

Das Brandschutzkonzept ist eine Vorstufe der Brandschutzordnung. Darin wird die bauliche und rechtliche Situation eines Gebäudes beschrieben und Vorgaben für die Brandschutzinfrastruktur und – ausstattung festgehalten. In Alltagssprache ausgedrückt, ist damit gemeint, dass Gebäude oder bauliche Anlagen so zu errichten sind, dass der Entstehung eines Brandes vorgebeugt werden muss und im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch eingedämmt werden muss.

Die Rettung von Menschen und Tieren muss möglichst schnell und ohne Hindernisse erfolgen und Löscharbeiten müssen wirksam erfolgen können.
Das Brandschutzkonzept dient als Entscheidungshilfe und legt fest, welche Maßnahmen im Brandfall mit welcher Priorität getroffen werden müssen. Es enthält eine Reihe von einzelnen Maßnahmen, die so koordiniert werden müssen, dass die Brandschäden so gering wie möglich gehalten können.

Wie ist ein Brandschutzkonzept aufgebaut?

Jedes Brandschutzkonzept besteht aus einem Teil mit Planungsunterlagen und einem Textteil mit Erläuterungen, eventuell auch noch eine Zusammenfassung in Tabellenform. Der Textteil weist folgende Gliederung auf:

  • Vorbemerkung bzw. Einleitung
  • Analyse des Gebäudes oder der Liegenschaft
  • Baurechtliche Einordnung, Risikobewertung und Schutzziele
  • konkrete Brandschutzmaßnahmen

Mit der Erstellung eines Brandschutzkonzepts werden verschiedene Ziele verfolgt. Oberste Priorität hat immer der Schutz von Personen. Das betrifft sowohl die Beschäftigten als auch die Besucher eines Gebäudes sowie der Schutz der Lösch- und Rettungskräfte.
An zweiter Stelle steht der Schutz vor ökologischen Schäden, der Schutz von Kulturgütern und der Schutz von benachbarten Gebäuden oder baulichen Anlagen.
An dritter Stelle stehen der Schutz von Sachwerten und der Bausubstanz.

Welche Ziele haben Brandschutzkonzepte?

Die ersten beiden Ziele liegen im öffentlichen Interesse, das dritte Ziel verfolgt das wirtschaftliche Interesse des Betreibers oder Eigentümers des Gebäudes.
Das Brandschutzkonzept sollte ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und muss von allen Beteiligten (Behörden, Bauherr, Betreiber, Versicherer) akzeptiert werden.

Ob ein Brandschutzkonzept erfolgreich ist oder nicht, lässt sich allein durch theoretische Überlegungen nicht feststellen. Ob und mit welchem Aufwand die gestellten Schutzziele erreicht werden können, lässt sich nur durch realitätsnahe Brandversuche oder Simulationen ermitteln.

Wird das Brandschutzkonzept durch den Bauherrn oder Betreiber des Gebäudes entwickelt, muss es Einzelmaßnahmen aus folgenden Bereichen enthalten:

  • vorbeugender baulicher und anlagentechnischer Brandschutz
  • organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz
  • Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Wann wird ein Brandschutzkonzept benötigt?

Für die Errichtung eines einfachen Wohngebäudes, kleinerer Industriebauten oder eines kleinen Hotels oder einer Pension ist ein Brandschutzkonzept nicht notwendig. Für diese Bauten genügt ein sogenannter Brandschutznachweis. Die Erstellung eines Brandschutzkonzepts ist zwingend erforderlich, wenn es bei der Bauausführung Abweichungen von den baurechtlichen Anordnungen geben soll oder wenn es sich um Sonderbauten handelt. Zu dieser Kategorie gehören unter anderem:

  • Krankenhäuser
  • große Industriebauten
  • Mehrzweckhallen
  • öffentliche Gebäude
  • Mehrzweckhallen
  • Sportstätten

Kurz gesagt sind das alle Gebäude, in denen sich in der Regel viele Menschen aufhalten oder die von öffentlichen Interesse sind oder in denen Kulturgüter konzentriert sind (Museen, Galerien, historisch bedeutsame Gebäude).
Für welche Gebäude ein Brandschutzkonzept erforderlich ist, wird in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer festgelegt. Die sind nicht überall gleich. In manchen Bundesländern existieren abweichende Bestimmungen.

Wer erstellt Brandschutzkonzepte?

Auch bei diesen Aspekt gibt es abweichende Bestimmungen. Im Bundesland NRW muss ein Brandschutzkonzept zum Beispiel von einem staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt werden. In Bayern ist ein Brandschutzkonzept ab der Gebäudeklasse 4 erforderlich und muss von einem Sachverständigen oder Ingenieur erstellt werden, der die dafür notwendigen Qualifikationen besitzt.

Im Allgemeinen verlangen die Bestimmungen die Erstellung des Brandschutzkonzepts durch einen Fachplaner. Dieser Begriff ist vom Gesetz nicht definiert. In der Regel handelt es sich um qualifizierte Brandschutzfachingenieure, Feuerwehrleute der höheren Dienstgrade oder auch Bauingenieure mit der entsprechenden Spezialisierung oder Qualifikation.

Brandschutzkonzepte sind ein integraler Bestandteil der Projektierung und werden bei Neubauten und Sanierungen von Gebäuden oder baulichen Anlagen entwickelt. Sie werden in Übereinstimmung mit der Bauordnung, der Bauaufsicht und den Richtlinien der Feuerwehr entwickelt.

 

Auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten erstellen wir ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Brandschutzkonzept. Zum Besprechen der Einzelheiten können Sie mit uns per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief in Kontakt treten. Wir beraten Sie individuell und unabhängig und gehen auf Ihre Wünsche und Anforderungen ein.