Fluchtwege – Mit ihrer Hilfe sicher einer Gefahr entkommen!
Im Fall eines Brandes oder einer Katastrophe retten Fluchtwege viele Menschenleben. Für Einrichtung und ordnungsgemäßen Zustand ist der Arbeitgeber oder Immobilien-Eigentümer verantwortlich.
In diesem Brandschutz- Ratgeber möchten wir Sie über das Thema Fluchtwege informieren. Wir erklären Ihnen, was ein Fluchtweg ist, welche Anforderungen er erfüllen muss und welche Varianten es gibt.
Was ist ein Fluchtweg?
Als Fluchtweg wird ein Weg innerhalb eines Gebäudes bezeichnet, der im Fall eines Brandes, einer Explosion, Terroranschlags oder einer anderen Katastrophe auf möglichst kurzem Weg ins Freie führt. Der Fluchtweg dient in erster Linie zur Selbstrettung der sich im Gebäude aufhaltenden Personen.
Er ist vom Notausgang zu unterscheiden. Ein Notausgang ist ein Ausgang, der direkt ins Freie führt. Die gesetzlichen Anforderungen an Fluchtwege sind in Deutschland in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR 2.3 festgelegt.
Im deutschen Baurecht, zum Beispiel in der Musterbauordnung, der Muster-Versammlungsstättenverordnung und der Muster-Verkaufsstättenverordnung wird stattdessen vom »Rettungsweg« gesprochen.
Beide Begriffe werden häufig gleichzeitig benutzt. In der Praxis wird beispielsweise oft von Flucht- und Rettungswegen gesprochen.
- Ein Fluchtweg muss möglichst schnell ins Freie führen.
- Ein Rettungsweg dagegen so beschaffen sein, dass er beispielsweise den Transport von Verletzten, oder Menschen, die sich nicht selbst retten können, ermöglicht.
Allgemeine Anforderungen, die Flucht- & Rettungswege erfüllen müssen
Die allgemeinen Anforderungen besagen, dass Fluchtwege mit selbst leuchtenden oder beleuchteten Piktogrammen (ASR 1.3, DIN EN ISO 7010) gekennzeichnet sein müssen.
Sie dürfen nicht verstellt oder verschlossen werden. Türen in Fluchtwegen müssen sich manuell öffnen lassen, bevorzugt in Fluchtrichtung. Die Verwendung von Schiebetüren oder Drehtüren in Fluchtwegen ist nicht zulässig.
Fluchtwege müssen so ausgelegt und markiert sein, dass sich selbst ortsunkundige Personen zurechtfinden oder der Weg auch bei Verrauchung benutzt werden kann.
Bei der Benutzung darf keine Verletzungsgefahr bestehen. Gegebenenfalls muss in Innenräumen eine Notbeleuchtung unabhängig vom Gebäudestrom gewährleistet werden.
Spezifische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
Die maximale Länge des Fluchtwegs hängt von der Raumnutzung ab. Sie wird in Luftlinie gemessen. Die tatsächliche Lauflänge darf maximal das 1,5-fache der Luftlinie betragen:
- 10 m: Räume, in denen Gefährdung durch Explosivstoffe besteht
- 20 m: explosions- und giftstoffgefährdete Räume
- 25 m: brandgefährdete Räume ohne automatische Feuerlöscheinrichtungen
- 35 m: Räume mit automatischen Feuerlöscheinrichtungen, Büros und Wohnräume
Die ASR A2.3. gibt auch die Mindestbreite von Fluchtwegen vor. Sie richtet sich nach der Anzahl der im Gebäude befindlichen Personen:
- bis 5 Personen: 0,875 m
- bis 20 Personen: 1 m
- bis 200 Personen: 1,20 m
- bis 300 Personen: 1,80 m
- bis 400 Personen: 2,40 m
Die Höhe der Fluchtwege muss mindestens 2 m betragen und darf bei Türen maximal um 0,05 m reduziert werden.
Treppen können in Fluchtwege integriert sein, müssen aber ab Gebäudeklasse GK3 nicht brennbar oder zumindest feuerhemmend gebaut sein (inklusive Fußbodenbelag).
Die Verwendung automatischer Türen ist nur dann zulässig, wenn sie sich auch manuell öffnen lassen und offenbleiben.
Es wird zwischen ersten und zweiten Fluchtwegen unterschieden:
- Erste Fluchtwege führen ins Freie
- Zweite Fluchtwege zu einem ersten Fluchtweg.
- Um bei einer Selbstrettung Rückstau zu vermeiden, muss der Evakuierungsraum am Ende des Fluchtwegs ausreichend groß sein.
Bauliche Varianten von Fluchtwegen
Zur Selbstrettung können verschiedene Möglichkeiten genutzt werden:
Außenleitern
Sie wird auch Feuerleiter genannt und ist an der Außenseite des Gebäudes befestigt. Der Vorteil einer Feuerleiter besteht darin, dass sie nur wenig Platz wegnimmt, kostengünstig ist und sich einfach installieren lässt. Ihr Nachteil besteht darin, dass sie von Behinderten oder Personen mit Höhenangst nicht benutzt werden kann.
Feuertreppen
Diese in sich geschlossene Treppen Variante kann sowohl außen als auch im Inneren des Gebäudes installiert werden. Feuertreppen können auch von behinderten Personen oder Menschen mit Höhenangst benutzt werden. Schutz gegen Nässe und Glätte ist möglich. Allerdings benötigen Feuertreppen mehr Platz und sind teurer als Leitern.
Rutschen
Solche Fluchtwege sind meistens als geschlossene Röhrenrutsche an der Außenseite eines Gebäudes angelegt. Mit ihnen gelingt eine schnelle Evakuierung. Rutschen können auch von behinderten Personen benutzt werden. Sie sind nicht teurer als die anderen Rettungssysteme und benötigen nicht viel Raum.
Fazit: Fluchtwege retten Leben
In der Praxis hat sich gezeigt, dass es nicht genügt, Fluchtwege entsprechend den Vorschriften anzulegen und zu kennzeichnen.
Sie müssen regelmäßig gewartet und kontrolliert werden. Selbst ein vorschriftsmäßiger Fluchtweg nützt im Ernstfall nichts, wenn er blockiert ist, Türen verstellt sind oder sich nicht öffnen lassen oder sich im Laufe der Zeit bauliche Mängel einstellen.
Regelmäßige Kontrolle der Fluchtwege ist daher notwendig und auch gesetzlich vorgeschrieben.
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