Betrieblicher Brandschutz in Unternehmen und Arbeitsstätten

Brandschutz ist eine ernste Angelegenheit. Brandgefahren lauern überall, sowohl in Privathaushalten als auch in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen. Angaben der deutschen Versicherungen zufolge verursacht jeder dritte Brand Sachschaden von mehr als 500.000 EUR. In dieser traurigen Bilanz sind die Toten und Verletzten nicht enthalten. Ebenso wenig werden die Folgeschäden berücksichtigt, die durch den Produktionsausfall, eventuelle Vertragsstrafen und den Imageverlust entstehen.

Trotzdem nehmen viele kleine Firmen das Thema Brandschutz noch nicht ernst genug. Diese Leichtfertigkeit kann Sie im wahrsten Sinne des Wortes teuer zu stehen kommen, und kostet Sie in der Regel Ihre Existenz.

Worum geht es beim betrieblichen Brandschutz?

Der betriebliche Brandschutz, auch Brandschutz in Unternehmen genannt, besteht aus 4 Säulen:

  • Baulicher Brandschutz
  • anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Abwehrender Brandschutz

Durch den Brandschutz im Unternehmen sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Personenschutz
    Sowohl Beschäftigte als auch Besucher und Angehörige von Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände sollen vor gesundheitlichen Schäden bewahrt und bei Ausbruch eines Feuers so schnell wie möglich an einen sicheren Ort evakuiert werden.
  • Sachwertschutz
    Durch das Ergreifen geeigneter Maßnahmen im vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz soll der materielle Schaden, den das Feuer anrichtet, so gering wie möglich gehalten werden. Als oberster Grundsatz gilt im Brandschutz, dass der Personenschutz immer Priorität hat.
  • Umweltschutz
    Die schädlichen Auswirkungen eines Brandes sollen so weit wie möglich begrenzt werden. Das betrifft nicht nur die physische Umgebung der Firma, sondern auch Ihren Marktwert und Ihr Image.

Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruht der betriebliche Brandschutz?

Die Basis für den Brandschutz in Unternehmen ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996 festgelegt. Darin steht im §3 (Grundpflichten des Arbeitgebers) in Abs. 1, dass es die Pflicht des Arbeitgebers ist, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu sorgen. Im Abs. 2 steht unter anderem, dass er für die Schaffung von dafür geeigneten Strukturen zu sorgen hat.

Die § 5 und 6 des ArbSchG bestimmen, dass der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und dies zu dokumentieren hat.

Der § 10 ArbSchG beschäftigt sich mit den Themen Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen.

In Abs. 1 legt der Gesetzgeber fest, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten in einem Notfall zu treffen hat.

Im Absatz 2 wird dem Arbeitgeber gestattet, zu seiner Unterstützung für diese Zwecke geeignete Personen zu benennen, auszurüsten und auszubilden.

Die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes werden mit denen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergänzt.

Diese beschäftigt sich mit der Definition des Begriffs Arbeitsstätte, ihrer Einrichtung, Ausstattung und Betreibung. Dazu gehört unter anderem das Einrichten von Flucht- und Rettungswegen, die Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen.

Welche Maßnahmen gehören zum betrieblichen Brandschutz?

Brandschutzmaßnahmen werden grob in vorbeugende und abwehrende Maßnahmen unterteilt. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen haben das Ziel, den Ausbruch eines Feuers zu verhindern, oder die Ausbreitung zu verlangsamen und den Schaden zu minimieren.

Abwehrende Brandschutzmaßnahmen dienen zur aktiven Brandbekämpfung bis zum Eintreffen der Feuerwehr und anderer offizieller Hilfskräfte.

Vorbeugender Brandschutz

Für den vorbeugenden Brandschutz gelten die jeweiligen Landesbauordnungen als gesetzliche Mindestanforderungen. Diese Form des Brandschutzes beginnt bereits bei der Planung des Gebäudes, indem zum Beispiel mehrere Gebäude in ausreichend großen Abstand zueinander gebaut werden, damit ein Feuer nicht von einem zum anderen überspringen kann. Auch die Verwendung von Baumaterial und Bauteilen mit einer den Nutzungsbedingungen angepassten Feuerwiderstandsklasse gehört in diese Kategorie.

Zufahrten für die Feuerwehr und Fluchtwege müssen geplant und angelegt werden. Zu den Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz gehört auch die Installation von automatischen und manuellen Löscheinrichtungen (Sprinkler, Hydranten, Feuerlöscher) sowie von Alarmierungssystemen (Rauchmelder, Personenwarneinrichtungen und anderes).

Die dritte Komponente in dieser Hauptkategorie ist der organisatorische Brandschutz. Er beschäftigt sich mit der Analyse der betrieblichen Brandgefahren, legt Brandschutzmaßnahmen fest oder aktualisiert bestehende Maßnahmen. Der organisatorische Brandschutz ist verantwortlich für das Erstellen eines Brandschutzkonzepts und einer Brandschutzordnung. Die Motivation und Unterweisung der Mitarbeiter in Brandverhütung und Brandbekämpfung darf ebenfalls nicht vernachlässigt werden.

Abwehrender Brandschutz (innerbetrieblich und durch die Feuerwehr)

Im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes hat der abwehrende Brandschutz die Aufgabe, den Brand so lange zu bekämpfen, bis die Feuerwehr eintrifft. Dieser Teil der Brandschutzmaßnahmen ist nicht so unwichtig, wie es vielleicht auf den ersten Blick scheinen mag. Jeder Experte weiß, dass die ersten Minuten eines Brandes über seinen weiteren Verlauf entscheiden. Wird er rechtzeitig entdeckt und bekämpft, kann er in der Mehrzahl der Fälle schnell und mit relativ geringem Aufwand bekämpft werden. Wird dieses Zeitfenster verpasst, wächst der Schaden exponentiell an, je mehr Zeit vergeht. Sich darauf zu verlassen, dass die Feuerwehr schnell genug kommt, wäre leichtfertig.

Brandschutz in Unternehmen – ein komplexes Thema

Aus den bisherigen Ausführungen geht hervor, dass der betriebliche Brandschutz ein äußerst komplexes Thema darstellt. Versäumnisse auf diesem Gebiet können sehr teuer werden. Umgekehrt kann sich guter betrieblicher Brandschutz für Sie auszahlen, weil er dazu führen kann, dass Ihr Versicherer bereit sein könnte, die Prämien zu reduzieren. Viele kleine Unternehmen und Freiberufler sind mit dem Thema überfordert.

Das ist jedoch kein Grund, um sich Sorgen zu machen, da bei Bedarf externe Dienstleister wie wir Spezialisten mit den notwendigen Qualifikationen und Erfahrung zur Verfügung stellen. Sie können dem Arbeitgeber zum Beispiel als Brandschutzbeauftragter zur Seite stehen, die Brandschutzmaßnahmen organisieren und sich um die Ausbildung der Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer kümmern.

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