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Brandschutz

Unsere Leistungen im Bereich Brandschutz

Brände sind eine ernstzunehmende Gefahr. Nicht nur für die Wirtschaftlichkeit des eigenen Unternehmens, sondern vielmehr auch wegen der gesundheitlichen Gefahren, denen die Mitarbeiter und nicht zuletzt auch die Umwelt ausgesetzt sind.

Es ist und wird zukünftig immer wichtiger werden, mögliche Brände durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden bzw. deren Entstehungsrisiko auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Wir sind als Dienstleister im Bereich Brandschutz in vielen verschiedenen Branchen tätig. Unsere Mitarbeiter verfügen über eine fundierte Ausbildung, sind entsprechend geschult und besitzen praktische Erfahrungen aus Feuerwehrtätigkeiten. Mit uns haben Sie einen zuverlässigen, kompetenten und erfahrenen Partner an Ihrer Seite, um Sie in allen Fragen des technischen, organisatorischen und anlagenspezifischen Brandschutzes zu beraten.

Brandschutzkonzepte

Gemäß §17 der BauO NRW haben Brandschutzmaßnahmen die Aufgabe, der Entstehung eines Brandes vorzubeugen sowie im Entstehungsfalle die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu vermindern, wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen schädigende Auswirkungen eines Brandes für die Umwelt vermindert und Sachwerte geschützt werden. Der Brandschutz umfasst also Maßnahmen sowohl des vorbeugenden als auch des abwehrenden Brandschutzes.
Wir erstellen, in Zusammenarbeit mit Ihnen, den Behörden und Feuerwehren, gemäß §9 BauPrüfVO schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte, z.B. für Ihr Bauvorhaben oder ein Bestandsobjekt.

Brandschutztechnische Stellungnahmen und Gutachten

Bei konkreten brandschutztechnischen Fragestellungen erstellen wir Stellungnahmen sowie Gutachten, z.B. bei der Betrachtung der Rettungswegausbildung im Bestand, Beurteilung von Bestandsbrandschutztüren etc.

Brandschutzbegehungen mit Berichterstellung

Wir führen regelmäßige Brandschutzbegehungen in Ihrem Unternehmen durch und kontrollieren hierbei den betrieblichen Brandschutz, wie z.B. die Freihaltung der Rettungs- und Feuerwehrangriffswege, prüfpflichtige Brandschutzeinrichtungen (Brandmeldeanlage, Löschanlage, Feuer- und Rauchschutztüren etc.), Unterweisungsstand der Beschäftigten etc. Über das Ergebnis des Ortstermins erhalten Sie einen schriftlichen Bericht.

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Wir erstellen betriebsspezifisch und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber die Brandschutzordnung, bestehend aus den Teilen A, B und C nach bzw. in Anlehnung an die DIN14096.

Sicherheitsgrafiken

Wir erstellen bzw. aktualisieren folgende Planarten:

  • Flucht- und Rettungspläne gemäß ASR A1.3 / DIN ISO 23601
  • Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095
  • Feuerwehrlaufkarten gemäß DIN 14675
  • Feuerwehreinsatzpläne
  • Abwasserpläne
  • Bestuhlungspläne
  • (Hotel-)Zimmer-/ Klassenpläne
  • Evakuierungspläne
  • Brandschutzpläne
  • Grundrisspläne

Brandschutzbeauftragter

Ein Brand im eigenen Unternehmen kann viele negative Auswirkungen auf den Betrieb haben. Neben den meist sehr schwerwiegenden wirtschaftlichen Verlusten, welche mitunter von Versicherungen kompensiert werden können, sind bspw. Mitarbeiterverluste oder Image-Schäden nicht mit Geld aufzuwiegen. Es ist daher die Pflicht des Unternehmers für ausreichende vorbeugende Brandschutzmaßnahmen Sorge zu tragen. Die dabei geltenden Anforderungen sind sehr vielfältig und oft nicht von einem Laien überblickbar.

Wir möchten Sie als Unternehmer mit Ihrer Pflicht nicht alleine lassen und bieten Ihnen die Möglichkeit, durch uns als externe Brandschutzbeauftragte, an unserer Erfahrung teilzuhaben. Unsere Mitarbeiter sind in verschiedenen Branchen als externe Brandschutzbeauftragte tätig und haben teilweise auch durch eine Beschäftigung bei der Feuerwehr viel praktische Erfahrung im Umgang mit Brandgefährdung und deren Vermeidung sammeln können.

Wir freuen uns sehr, wenn wir auch Ihnen bei vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen kompetent und zielführend zur Seite stehen dürfen.

Evakuierungskonzepte

Um im Notfall eine funktionierende Räumung sowie Bewältigung von betrieblichen Krisen sicherzustellen, erstellen wir in enger Abstimmung mit Ihnen ein Krisenhandbuch und unterstützen bei der Schaffung einer geeigneten Notfallorganisation inklusive der Ausbildung von Personal. Das Krisenmanagement berücksichtigt stets die Besonderheiten eines Unternehmens (z.B. Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen etc.).

Notfallübungen

Die Erprobung des Krisenmanagements erfolgt mittels Notfallübungen. Diese Übungen können z.B. als Vollräumung, Teilräumung oder Stabsübung durchgeführt werden. Wir unterstützen Sie bei der Organisation, Durchführung und Auswertung der Übungen. Während einer Räumung wird z.B. das Verhalten der Personen im Objekt, im Zusammenhang mit dem Rettungswegkonzept analysiert und bewertet. Bei der Nachbesprechung erfolgt die Diskussion und Optimierung der festgestellten Verbesserungsmöglichkeiten.

Fachkraft Für Arbeitssicherheit / Sicherheitsingenieur gemäß ASiG / DGUV-V2

Laut Arbeitssicherheitsgesetz bzw. der 2. Vorschrift der DGUV hat ein Unternehmer bereits ab einem Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese soll den Unternehmer in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes kompetent und umfassend beraten und durch geeignete Maßnahmen sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen herstellen.

Oft fehlt es den Mitarbeitern im eigenen Unternehmen jedoch an verfügbarer Zeit für diese doch recht anspruchsvollen und komplexen Themengebiete, da sie zu stark im Tagesgeschäft eingebunden sind. Viele Unternehmer bedienen sich daher der Unterstützung durch externe Fachkräfte, die bereits über geeignete Erfahrung verfügen.

Wir sind als externe bestellte Fachkräfte überbetrieblich in unterschiedlichen Branchen tätig und verfügen als Außenstehende über die nötige Objektivität.

Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG

Gefährdungsbeurteilungen sind ein wichtiges Element zur Erkennung von möglichen Gefahren in Ihrem Unternehmen. Durch sie können diese Gefahren frühzeitig erkannt und noch vor einer möglichen Entstehung vermieden werden.

Weiterhin dienen Gefährdungsbeurteilungen als wichtige Dokumente für die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens.

Konform mit den Forderungen des Gesetzgebers erstellen wir für Ihren Bereich / Betrieb die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen. Die Forderung ergibt sich aus den unterschiedlichen Regelwerken, wie

  • ArbSchG
  • BetrSichV
  • GefStoffV
  • BioStoffV
  • ArbstättV
  • BildschirmarbV
  • LastenhandV
  • TRGS 800
  • etc.

Anschließend erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit Ihnen mögliche, individuelle Maßnahmen zur präventiven Vermeidung der festgestellten Gefahren.

Unterweisungen / Betriebsanweisungen

Unterweisungen sind ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen. Mögliche, erkannte Gefahren durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit gilt es nicht nur durch präventive Maßnahmen zu vermeiden, Ihre Mitarbeiter sollten ebenso umfassend über die möglichen Gefahren und deren Vermeidung an ihren Arbeitsplätzen informiert werden.

Weiterhin ergibt sich die Pflicht zur Unterweisung auch aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften.

Unterweisungen und Betriebsanweisungen werden gerade dann äußerst wichtig, wenn mögliche Gefahren nicht vermieden oder beseitigt werden können und so ein gewisses Restrisiko bestehen bleibt. Das Ziel muss dann sein, den Mitarbeiter hinsichtlich der sicheren Handhabung und gegebenenfalls auch richtigen Anwendung von notwendiger persönlicher Schutzausrüstung zu informieren.

Unterweisungen sollten als Erstunterweisung vor der Tätigkeitsaufnahme erfolgen und danach als Wiederholungsunterweisungen regelmäßig durchgeführt werden. Erstunterweisungen bieten sich beispielsweise an bei: Neueinstellungen, Arbeitsplatzwechseln oder bei der Einführung neuer Verfahren, Stoffe, Geräte, Maschinen, etc.

Betriebsanweisungen dienen als schriftliche Ergänzung zu den arbeitsspezifischen Unterweisungen und veranschaulichen auf übersichtliche und leicht verständliche Weise das korrekte Verhalten am Arbeitsplatz und den sicheren Umgang mit möglichen Gefahrstoffen. Dabei werden mögliche Gefahren aufgezeigt und Lösungsansätze für den Eintrittsfall gegeben.

Prüfungsmanagement

Management(-system) prüfpflichtiger Sicherheitseinrichtungen und –anlagen
Die Einhaltung der regelmäßigen Prüfungen von sicherheitstechnischen Einrichtungen ist Aufgabe des Unternehmers. Im Falle eines Personenschadens durch einen Unfall ist der schriftliche Nachweis über die ordnungsgemäß und regelmäßig durchgeführten Prüfungen von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Schadenregulierung. Wir unterstützen Sie bei der Etablierung eines Managements zur

Nachhaltung prüfpflichtiger Einrichtungen und beraten Sie im Hinblick auf die

  • Ermittlung von Prüffristen
  • Festlegung des Prüfumfangs
  • Festlegung der Qualifikation des Prüfers.

Gefahrstoffmanagement

Der Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb birgt immer großes Gefahrenpotential. Unfälle oder Erkrankungen durch Gefahrstoffe führen nicht selten zu Ausfallzeiten und wirtschaftlichen Verlusten des Unternehmens. Betriebe, deren Arbeitnehmer mit Gefahrstoffen arbeiten, sollten daher über ein gut funktionierendes und intaktes Gefahrstoffmanagement verfügen. Dazu gehört die Führung eines vollständigen Gefahrstoffkatasters über alle Gefahrstoffe, die im Betrieb eingesetzt werden. Zudem muss zu jedem einzelnen Gefahrstoff ein sogenanntes Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein, welches über die möglichen Gefahren des eingesetzten Stoffes informiert. Weiterhin gilt es im Zuge des Arbeitsschutzes, Betriebsanweisungen zu formulieren und den Angestellten jederzeit verfügbar zu machen, damit sie sich immer über die festgelegten Schutzmaßnahmen und die korrekte Handhabung mit dem jeweiligen Stoff vertraut machen können.

Hier können wir Ihnen als Unternehmensführer tatkräftig zur Seite stehen und Ihnen bei der Bewältigung dieser wichtigen Aufgabenteile helfen.

Fremdfirmenmanagement

Wir übernehmen für Sie die Erstellung eines ganzheitlichen Fremdfirmenmanagements zur Steuerung und Überwachung Ihrer Auftragnehmer.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGEKO) nach BaustellV

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren werden von uns nach BaustellV gestellt.

 

Im Bereich Brandschutz bieten wir Ihnen ein umfassendes Spektrum an Dienstleistungen an, die von Beratungen über Schulungen bis zum Einsatz vor Ort reichen. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und tragen uns Ihr Anliegen vor. Wir beraten Sie fachgerecht und unabhängig in allen Angelegenheiten des Brandschutzes!