Betriebssanitäter - Seminar Ausbildung Fortbildung© skynesher / iStock

Aus- und Fortbildung zum Betriebssanitäter

Seminar: Betriebssanitäter gemäß BGV A1 §27

In vielen Branchen der Industrie besteht ein großes Gefährdungspotential. Typische Beispiele dafür sind Bergwerke, Großbaustellen, Chemiebetriebe, Gießereien und Stahlwerke. Dort kann es aufgrund des Gefährdungspotentials gehäuft zu schweren Unfällen kommen. Um die medizinische Erstversorgung zu gewährleisten und den öffentlichen Rettungsdienst zu unterstützen, sind in vielen großen Unternehmen Betriebssanitäter beschäftigt.

Welche Aufgaben haben Betriebssanitäter?

Ihr Tätigkeitsfeld unterscheidet sich deutlich von dem eines Rettungssanitäters. Betriebssanitäter sind für die Erstversorgung verletzter oder erkrankter Personen im Unternehmen zuständig. Sie müssen sogenannte erweiterte Erste Hilfe leisten und die Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder des Notarztes versorgen.

Zwar haben es Betriebssanitäter auch mit internistischen Notfällen wie Schlaganfällen, Herzinfarkten oder allergischen Schocks zu tun, in der Hauptsache geht es bei ihnen jedoch um die erste Behandlung von Wunden, Knochenbrüchen, Blutungen, Verbrennungen, Verätzungen oder Vergiftungen. Im Rahmen der Erstversorgung verbinden sie beispielsweise Wunden, spülen Augen oder schienen Gliedmaßen.

Während Rettungssanitäter immer im Team arbeiten, ist der Betriebssanitäter in der Mehrzahl der Fälle, bis der Rettungsdienst eintrifft, die einzige medizinisch qualifizierte Person vor Ort.

Neben der Versorgung von Verletzten und Erkrankten muss der Betriebssanitäter auch betriebliche Rettungsmittel säubern, pflegen und einsatzbereit halten. Sie kontrollieren das Erste-Hilfe Material und leiten Erste-Hilfe Stationen. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Dokumentation von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen um Leistungsansprüche der Betroffenen zu sichern. In vielen Unternehmen übernehmen Betriebssanitäter auch Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen der Belegschaft.

Welche Unternehmen müssen Betriebssanitäter einstellen?

In folgenden Fällen muss ein Betriebssanitäter beschäftigt werden:

  • in Unternehmen, in denen mehr als 1.500 Beschäftigte anwesend sind
  • in Unternehmen mit besonderen Gefährdungspotential, in denen mehr als 250 Beschäftigte anwesend sind
  • auf Baustellen, auf denen mehr als 100 Personen versicherungspflichtig beschäftigt sind.

Laut BGV/GUV A 1 dürfen nur Personen als Betriebssanitäter eingestellt werden, die von einer Stelle ausgebildet worden ist, die von den Unfallversicherungsträgern zugelassen ist. Die Defensio Ignis GmbH verfügt über diese Zulassung.

Wie erfolgt die Ausbildung?

Die Ausbildung als Betriebssanitäter ist in der BGV A 1 sowie der BGG 949 festgelegt. Sie erfolgt in 2 Stufen.

  • Die erste Stufe bildet der Grundlehrgang für die Allgemeingültige Sanitätsdienstliche Ausbildung. Im Unterricht werden sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse vermittelt. Der Lehrgang besteht aus insgesamt 63 Einheiten, die jeweils 45 Minuten dauern. Am Ende der Ausbildung müssen die Teilnehmer ihre Kenntnisse in einer Abschlussprüfung unter Beweis stellen.
  • Die 2. Stufe der Ausbildung zum Betriebssanitäter wird durch den so genannten Aufbaulehrgang gebildet. In diesem Teil lernen die angehenden Betriebssanitäter spezielle Fähigkeiten oder den Umgang mit speziellen Rettungsmitteln, die sie beim Einsatz in ihrem Unternehmen benötigen werden. Dieser Teil der Ausbildung umfasst 32 Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten Dauer. Der erfolgreiche Abschluss des Aufbaulehrgangs wird in einer Abschlussprüfung nachgewiesen.

Es gibt auch sogenannte Kompaktlehrgänge, die insgesamt 95 Stunden dauern und die beide Teillehrgänge miteinander kombinieren.

Nach dem Abschluss der Ausbildung muss der Betriebssanitäter mindestens alle 3 Jahre an einer Fortbildung teilnehmen, die 16 Stunden dauert. Damit soll erreicht werden, dass die erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten nicht vergessen werden.

Im Grundlehrgang werden eine Reihe von Kenntnissen vermittelt:

  • Vorgehen beim Einsatz oder im Notfall
  • Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf
  • Wiederbelebung
  • Unfallversorgung
  • Notfälle der inneren Medizin (Herzinfarkt, Schlaganfall)
  • Vergiftungen, Verbrennungen, Verbrühungen, Verätzungen
  • Infektionskrankheiten
  • Rettung und Transport
  • Rechtsgrundlagen der Arbeit als Betriebssanitäter

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Betriebssanitäter sind die Volljährigkeit und ein Schulabschluss sowie die Teilnahme an einem Ersthelfer-Kurs oder einem Erste-Hilfe Lehrgang, die nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.

Die Defensio Ignis GmbH übernimmt die Ausbildung Ihrer Betriebssanitäter

Bei uns liegt diese verantwortungsvolle Aufgabe in guten Händen. Wir sind eine von den Unfallversicherungsträgern und den Berufsgenossenschaften anerkannte Lehranstalt auf allen Gebieten des betrieblichen Rettungswesens.

Unsere Ausbilder und Lehrkräfte sind fachlich hervorragend qualifiziert. Es handelt sich zum Beispiel um Mitglieder von Rettungsdiensten und Berufsfeuerwehren. Sie besitzen Abschlüsse als Lehrrettungsassistenten, Einsatzleiter im Rettungsdienst, Flugrettungsassistenten, Desinfektoren oder sind als Dozenten im Rettungswesen tätig. Zur Gewährleistung des hohen Standards der Ausbildung müssen sich alle Dozenten jedes Jahr erneut qualifizieren.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und sprechen Sie uns zum Thema Aus- und Weiterbildung von Betriebssanitätern an. Gemeinsam arbeiten wir ein Angebot aus, mit dem Ihre Interessen zufrieden gestellt werden.

 

Betriebssanitäter benötigen eine gute Ausbildung, die regelmäßig aufgefrischt werden muss. Unsere Lehrkräfte erledigen das zu Ihrer vollsten Zufriedenheit. Senden Sie uns eine E-Mail, ein Fax oder rufen uns an und lassen sich zu diesem Thema unverbindlich beraten.