Aus- und Fortbildungen

Unterweisung von Beschäftigten im betrieblichen Brandschutz

Der Gesetzgeber sowie die Berufsgenossenschaften fordern eine regelmäßige arbeitsplatzbezogene Unterweisung der Beschäftigten, gemäß ArbSchG §10 und BGV A1, unter anderem zu den Inhalten Bekämpfung von Entstehungsbränden und Vermeidung von Brandgefahren. Unser Büro führt sowohl inhouse als auch in den eigenen Räumlichkeiten qualifizierte Brandschutzunterweisungen durch. Sie erhalten eine gesetzeskonforme Unterweisung Ihrer Beschäftigten und erhöhen die Rechtssicherheit.

Durchführung von praktischen Löschübungen mit Feuerlöscheinrichtungen

Das Arbeitsschutzgesetz §10, die BGV A1 sowie die ASR A2.2 verlangen die regelmäßige Durchführung von praktischen Übungen im Umgang mit den im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen. Wir bieten die Durchführung solcher Löschübungen an. Die Übung wird mit den entsprechenden Handfeuerlöschern der verschiedenen Brandklassen, Feuerlöschdecken sowie den vor Ort vorhandenen Wandhydranten durchgeführt. Mit Hilfe unseres mobilen Brandschutzcontainers können wir realitätsnah Brände nachstellen und z.B. die Funktion von automatischen Löschanlagen demonstrieren.

Fortbildung von Brandschutzbeauftragten

Brandschutzbeauftragte unterliegen in ihrem Handeln vielfältigen Anforderungen, welche durch neue Vorgaben, Richtlinien, Erkenntnisse und Gesetze einem ständigen Wandel ausgesetzt sind. Es ist daher außerordentlich wichtig – einmal ausgebildet – sich regelmäßigen Fortbildungen zu unterziehen, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Der empfohlene Umfang der Fortbildung sollte innerhalb von 3 Jahren mindestens 16 Lehreinheiten betragen.
Kann ein Brandschutzbeauftragter die Fortbildung nicht nachweisen, so droht ihm der Verlust der erforderlichen Sach- bzw. Fachkunde.
Wir bieten Ihnen an, sich bei uns, als bereits ausgebildetem Brandschutzbeauftragten, fortbilden zu lassen. Selbstverständlich erhalten Sie hierüber ein anerkanntes Zertifikat, damit Sie jederzeit die geforderten Lerneinheiten nachweisen können.

Brandschutzhelfer Ausbildung gemäß DGUV – I 205-001

Es ist Aufgabe des Unternehmers für eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern aus dem eigenen Unternehmen zu sorgen. Im Regelfall sollten dies ca. 5% der Beschäftigten sein. In Betrieben, mit bspw. erhöhter Brandgefahr, sollte die Anzahl der Brandschutzhelfer höher liegen. Dies wird im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Brandschutzhelfer sollten über Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes informiert sein sowie im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult werden. Außerdem müssen sie über das korrekte Verhalten im Brandfall unterrichtet werden.
Es wird empfohlen, auch praktische Übungen (z.B. Löschübungen) in die Ausbildung zu integrieren, damit für den Einsatzfall bereits Erfahrungen mit den Geräten vorhanden sind und die Berührungsängste minimiert werden.
Gemäß DGUV – I 205-001 schlagen wir vor, die Ausbildung der Brandschutzhelfer im Abstand von 3 – 5 Jahren zu wiederholen.