Prüfung Brandschutzeinrichtung

Management prüfpflichtiger Brandschutzanlagen

Lösch-, Entrauchungs-  & Brandmeldeeinrichtungen

Brandschutzeinrichtungen dienen dazu, Brände in Gebäuden und technischen Anlagen so früh wie möglich zu entdecken und/oder sie zu bekämpfen, die Ausbreitung des Brandes zu hemmen bzw. die Evakuierung zu unterstützen. Brandschutzeinrichtungen und – anlagen tragen dazu bei, einen Brand rechtzeitig zu entdecken und zu bekämpfen.

Was sind Brandschutzeinrichtungen und warum müssen sie geprüft werden?

Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel:

  • Brandmeldeanlagen
  • automatische Löschanlagen für Wasser, Gas und Sonderlöschanlagen
  • Entrauchungsanlagen
  • Wandhydranten, Außenhydranten und Steigleitungen
  • Feuerschutzabschlüsse
  • Sprachalarmanlagen
  • Sonderanlagen

In Sonderbauten wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen besteht eine Prüfpflicht für alle Brandmeldeanlagen und Alarmierungseinrichtungen, fest installierte automatische und manuelle Feuerlöschanlagen, natürliche und maschinelle Anlagen zur Rauchabsaugung sowie Überdruckanlagen, die Fluchtwege wie beispielsweise Treppenhäuser rauchfrei halten sollen sowie Feuerschutzabschlüsse bei bahngebundenen Förderanlagen.

Die Prüfpflicht obliegt dem Betreiber, Eigentümer oder der Geschäftsleitung des Unternehmens oder der Einrichtung. Auch die Versicherungen verlangen dokumentierte Überprüfungen dieser Einrichtungen durch entsprechend qualifizierte Personen.

Überprüfungen sind notwendig, weil vom einwandfreien Funktionieren der entsprechenden Brandschutzeinrichtungen und – anlagen im Extremfall Menschenleben abhängen können. Zudem tragen diese Anlagen dazu bei, einen Brand rechtzeitig zu entdecken, seine Ausbreitung einzudämmen und schnell zu löschen. Das minimiert den Schaden und spart dadurch Kosten. Die Auswirkung auf den normalen Geschäftsprozess Ihres Unternehmens wird so gering wie möglich gehalten.

Welche Prüfpflichten gibt es?

Alle oben genannten Einrichtungen und Anlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme durch einen qualifizierten Sachverständigen überprüft werden. Das trifft auch auf die Inbetriebnahme nach Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen zu. Veränderte Rahmenbedingungen wie zum Beispiel eine geänderte Art der Nutzung des Gebäudes oder der Einsatz neuer Rohstoffe oder Materialien machen ebenfalls eine Wiederholungsprüfung erforderlich.

Darüber hinaus verlangen die Behörden auf der Grundlage baurechtlicher Vorschriften eine turnusmäßige Wiederholung von Prüfungen. In den meisten Fällen beträgt das Intervall 6 Monate oder 1 Jahr. Auch Versicherungen bestehen auf einer turnusmäßigen, dokumentierten Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen und -anlagen und machen es zur Grundlage für das Fortbestehen des Versicherungsschutzes.

Welchen Service bietet Ihnen die Defensio Ignis GmbH?

Das Sachverständigen- und Ingenieurbüro unterstützt Sie bei der Einrichtung eines Managementsystems für prüfpflichtige Brandschutzeinrichtungen und -anlagen. Wir suchen Sie in Ihrem Unternehmen auf und machen uns mit der Situation vor Ort vertraut. Auf der Grundlage der so gewonnen Daten beraten wir Sie bei der Ermittlung von Prüffristen, der Festlegung des Prüfumfangs und der Festlegung der Qualifikation des Prüfers.

Unsere Mitarbeiter sind qualifizierte Sachverständige und Ingenieure und beraten Sie unabhängig. Wir sind bundesweit tätig und bieten ein breites Leistungsspektrum an. Mit uns befindet sich Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite.

Ungeprüfte Brandschutzeinrichtungen oder die Überschreitung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüffristen können Sie im Fall eines Brandes sehr viel Geld kosten, weil alle Details im Zuge der Brandermittlung durch die Behörden untersucht werden. Bei Verstößen gegen die Prüfpflicht können hohe Geldstrafen fällig werden.

Deswegen sollten Sie nicht lange zögern, sondern sich umgehend mit der Defensio Ignis GmbH in Verbindung setzen und einen Termin für eine individuelle Beratung vor Ort, in Ihrem Unternehmen, vereinbaren. Die Sachverständigen beraten Sie nicht nur zum Thema Prüfpflichten, sondern sind auch in anderen Fragen des Brandschutzes, Arbeitsschutzes, Umweltschutzes und des Rettungswesens kompetent und auf dem neuesten Stand der Entwicklung sowie der behördlichen Anforderungen.

 

In jedem Unternehmen gibt es eine Vielzahl von Brandschutzeinrichtungen, die regelmäßig überprüft werden müssen. Wir nehmen das in unsere Hände und kümmern uns darum, sodass Sie entlastet werden und ruhiger leben können. Schauen Sie in unserem Büro vorbei oder rufen uns an und schildern uns Ihr Anliegen. Wir kümmern uns darum.