Betriebsbeauftragter Abfall© nautiluz56 / iStock

Stellung externer Betriebsbeauftragter für Abfall

Abfallbeauftragter gemäß KrWG §59

Bei jedem Wertschöpfungsprozess entstehen beinahe zwangsläufig auch Abfälle. Der Umgang mit diesen Abfällen ist in Deutschland in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Als Unternehmer ist es praktisch unmöglich, all diese Anweisungen zu kennen, geschweige sie denn sie in der Praxis anzuwenden.

Da bliebe keine Zeit mehr, sich um den eigentlichen Geschäftsbetrieb zu kümmern. Trotzdem wird der Eigentümer oder Betreiber vom Gesetzgeber dafür in die Verantwortung genommen. Diese Verantwortung kann aber an einen betrieblichen Beauftragten für Abfall (Abfallbeauftragter) übertragen werden.

Welche Aufgaben hat ein Abfallbeauftragter?

Der Abfallbeauftragte fungiert als ein Berater des Eigentümers oder Betreibers. Seine Fachgebiete sind Abfallvermeidung, Abfallbeseitigung und Abfallverwertung. Er kennt sich auch auf den Gebieten Beseitigungsmöglichkeiten, Abfallkunde, Gefahrenkunde und Kreislaufwirtschaft (Recycling) aus und ist mit der Rechtslage im Abfallrecht und Umweltrecht vertraut.

Der Abfallbeauftragte besitzt jedoch keine Weisungsbefugnis und ist auch keiner Behörde rechenschaftspflichtig. Vielmehr agiert er als eine betriebsinterne Kontrollinstanz, die auf die Einhaltung des Abfallmanagements seines Unternehmens achtet.

Muss ein Unternehmen einen betrieblichen Abfallbeauftragten stellen?

Das ist für bestimmte Unternehmen vorgeschrieben und wird im §59 KrWG ausführlich erläutert. Darin steht, dass alle Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen im Sinne von § 4 Bundes-Immisionsschutzgesetz, Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle entstehen und Betreiber von stationären Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen sowie Betreiber von Rücknahmesystemen dazu verpflichtet sind, einen Abfallbeauftragten zu ernennen.

Dazu zählen unter anderem die Betreiber oder Eigentümer von:

  • Betrieben zur Produktion von Batterien & Akkus
  • Betrieben für elektrische und elektronische Geräte
  • Krankenhäuser
  • Deponien
  • Großkläranlagen
  • Müllverbrennungsanlagen

Welche Voraussetzungen müssen betriebliche Abfallbeauftragte erfüllen?

Die Personen müssen zuverlässig im Sinn der AbfBeauftrV sein. Im §8 der Verordnung stehen konkrete Kriterien für einen Ausschluss. Des weiteren müssen sie die notwendigen fachlichen Voraussetzungen mitbringen. Der Abfallbeauftragte unterliegt der Pflicht zur kontinuierlichen Weiterbildung.

Mindestens alle 2 Jahre ist die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erforderlich. Der Abfallbeauftragte muss nachweisen, dass er in diesen Lehrgängen fundierte Kenntnisse auf den Gebieten des Abfallrechts und der Abfalltechnik erworben hat und beispielsweise über Punkte wie die Gesetzgebung, die Haftung, den Arbeitsschutz und die Entsorgung Bescheid weiß.

Die Defensio Ignis GmbH stellt Ihren betrieblichen Abfallbeauftragten

Durch die bereits lange anhaltende gute Wirtschaftslage sind Fachkräfte bundesweit Mangelware. Viele kleinere Betriebe haben einfach nicht die Kapazitäten zur Verfügung, um aus der Belegschaft einen betrieblichen Abfallbeauftragten zu stellen.

Das ist auch nicht unbedingt erforderlich, weil der Gesetzgeber sagt, dass dieses Aufgabengebiet auch an eine externe Fachkraft übertragen werden kann, vorausgesetzt, sie verfügt über eine der Aufgabe angemessene Qualifikation.

An diesem Punkt kommen wir ins Spiel. Die Defensio Ignis GmbH ist ein Team aus Ingenieuren, Spezialisten und Sachverständigen mit großer Berufserfahrung. Wir sind gern bereit, einen unserer Mitarbeiter Ihnen für die Tätigkeit als Betriebsbeauftragter für Abfall zur Verfügung zu stellen. In Bezug auf Bezug auf Eignung und berufliche Qualifikation können Sie sicher sein, dass unser Abfallbeauftragte alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Unsere Mitarbeiter haben Erfahrungen in vielen Branchen. Das kommt ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zugute

Treten Sie am besten mit uns in Verbindung und besprechen in einem persönlichen Gespräch alles Einzelheiten. Die Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten und alle arbeitsrechtlichen Einzelheiten der Position können Sie mit uns in einem Vertrag regeln. Die Ernennung eines externen Abfallbeauftragten für Ihr Unternehmen über unser Büro gibt Ihnen Rechtssicherheit und entlastet Ihre Mitarbeiter. Rufen Sie an oder vereinbaren einen Termin per E-Mail. Sie können uns in unserem Büro in Linnich aufsuchen oder wir kommen zu Ihnen und besprechen alles in Ruhe.

 

Suchen Sie einen qualifizierten, externen Betriebsbeauftragter für Abfall? Wir haben die richtigen Spezialisten für Sie! Treten Sie mit uns in Verbindung und lassen Sie uns alles organisieren.