Management (system) prüfpflichtiger Sicherheitseinrichtungen
Wartung von Sicherheitseinrichtungen und -anlagen
In fast allen Betrieben sind zahlreiche unterschiedliche Sicherheitseinrichtungen installiert. Deren Zweck besteht darin, entweder Gefahren zu verhindern oder vor ihnen zu warnen. Gesundheit oder gar Leben hängen vom fehlerlosen Funktionieren der Sicherheitseinrichtungen ab.
Welche Sicherheitseinrichtungen gibt es und wer ist verantwortlich?
Zu den Sicherheitseinrichtungen gehören unter anderem:
- Brandmeldeeinrichtungen
- automatische und manuelle Löscheinrichtungen
- Sicherheitsbeleuchtung
- Signalanlagen
- Notaus-Schalter
- Notstromaggregate oder Batterien/Akkus zur temporären Stromversorgung und weitere Einrichtungen.
Laut § 4, Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber oder der Betreiber der Einrichtung dazu verpflichtet, die sicherheitstechnischen Anlagen in einem funktionsfähigen Zustand zu halten und ihre ordnungsgemäße Funktion in regelmäßigen Intervallen zu überprüfen. Diese Überprüfungen müssen dokumentiert werden. Die Prüffristen variieren je nach Art der Sicherheitseinrichtung und liegen zwischen 6 Monaten und 3 Jahren. Die meisten Einrichtungen müssen einmal pro Jahr überprüft werden. Vor der ersten Inbetriebnahme, nach einem Umbau oder umfangreichen Wartungsmaßnahmen muss immer eine Überprüfung erfolgen, auch wenn die ursprüngliche Prüffrist noch nicht abgelaufen ist.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Überprüfungen?
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Überprüfungen werden von den Behörden bei unangekündigten Ortsbegehungen überprüft. Nach einem Unfall, einem Brand oder einer schweren Havarie mit hohem Sachschaden wird ebenfalls eine gründliche Überprüfung durchgeführt. Daran sind Behörden wie die Gewerbeaufsicht oder das Gesundheitsamt beteiligt, aber auch die diversen Versicherungsträger entsenden ihre Spezialisten, die sich sowohl die Dokumentation als auch die Sicherheitseinrichtungen selbst sehr genau ansehen.
Ein Managementsystem ist notwendig
Sie als Unternehmer stecken in einer Klemme. Auf der einen Seite tragen Sie die Verantwortung für das einwandfreie Funktionieren der Sicherheitseinrichtungen und dessen korrekter und vollständiger Dokumentation, auf der anderen Seite bekommen Sie auf diesem Gebiet aber von den Behörden keine Unterstützung. Art, Umfang und Intervalle der Prüfungen richten sich nämlich nach dem Stand der Technik und den spezifischen Einsatzbedingungen und müssen vom Arbeitgeber selbst festgelegt werden. Mit anderen Worten, dafür sind speziell ausgebildete Fachkräfte erforderlich.
Diese Fachleute erfüllen gleich mehrere Aufgaben:
- Ermittlung der Prüffristen
- Festlegen des Umfangs der Prüfungen
- Festlegung der Qualifikation des Prüfers
Wenden Sie sich an die Defensio Ignis GmbH
Mit den oben beschriebenen Aufgaben sind viele kleinere Unternehmen schlichtweg überfordert, da sie nicht über die notwendigen Personalkapazitäten verfügen. Trotzdem können sie sich ihrer Verantwortung vor dem Gesetz nicht entziehen und müssen sich um die ordnungsgemäße Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen kümmern.
Zum Glück gibt es einen Ausweg aus dem Dilemma. Sie können externe Experten zur Beratung heranziehen. Die Defensio Ignis GmbH ist dafür der geeignete Ansprechpartner. Unsere Firma sitzt unweit von Düsseldorf und besteht aus einem Team von erfahrenen und kompetenten Ingenieuren und Sachverständigen.
Wir betreuen Kunden in allen Bereichen der Wirtschaft und bieten eine Vielzahl von Leistungen an. Dazu gehört auch die Etablierung eines Managementsystems für prüfpflichtige Sicherheitseinrichtungen und – anlagen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sind Ihnen beispielsweise bei der Ermittlung der Prüffristen behilflich und informieren Sie auch über Art und Umfang der gesetzlich geforderten Prüfungen.
Unsere Mitarbeiter verfügen zudem über die erforderliche Qualifikation um die Prüfungen vornehmen zu können oder sie können Ihre eigenen Mitarbeiter für diese Prüfungen qualifizieren.
Warten Sie nicht so lange, bis ein Unfall oder eine schwere Havarie passieren, Sie Probleme mit den Behörden bekommen oder sich die Regulierung des Schadens verzögert oder gar abgelehnt wird. Setzen Sie sich rechtzeitig mit unserem Büro in Verbindung und sprechen uns darauf an, dass Sie ein Managementsystem für prüfpflichtige Sicherheitseinrichtungen und -anlagen etablieren wollen.
Wir vereinbaren so schnell wie möglich einen Termin und suchen Sie gern in Ihrem Unternehmen auf. Dort können wir alle Details ausführlich besprechen und uns zur gleichen Zeit mit den spezifischen Bedingungen in Ihrer Firma vertraut machen. Alle unsere Dienstleistungen werden individuell erbracht und sind genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten.