Abfall- & Gefahrstoffverzeichnis© Thomas Demarczyk / iStock

Abfall- und Gefahrstoffverzeichnis

Kennzeichnung von Abfall und Gefahrstoffen

Nicht nur in Produktionsstätten, sondern in allen Unternehmen, fallen Abfälle an, die den Vorschriften gesammelt, gelagert und entsorgt werden müssen. Die Verantwortung dafür obliegt dem Eigentümer oder Betreiber des Unternehmens. Die Grundlage für den richtigen Umgang mit Abfällen bietet das Abfallverzeichnis.

Was ist das Abfallverzeichnis?

Das Abfallverzeichnis dient zur Kennzeichnung von Abfällen und zu ihrer Einstufung nach dem Grad der Überwachungsbedürftigkeit. Die gesetzliche Grundlage bildet die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), die seit 2001 in Kraft ist und zur Umsetzung des Europäischen Abfallartenkatalogs (EAK) erlassen wurde. Darin wird EU-weit eine einheitliche Terminologie eingeführt und EU-Recht in nationales Recht umgesetzt.

Die AVV dient der Bezeichnung von Abfall und der Einstufung nach seiner Gefährlichkeit. Die AVV besteht aus 3 Paragrafen und der Anlage Abfallverzeichnis. In Anlage 1 sind insgesamt 232 Abfallarten aufgeführt, von denen 173 als “gefährlich” eingestuft sind.

Ob eine Abfallart als gefährlich oder nicht gefährlich eingestuft wird, hängt vor allem vom Gehalt an gefährlichen Stoffen ab. Die Überprüfung erfolgt auf der Basis des Chemikalien- und Gefahrstoffrechts. Zur genauen Katalogisierung muss jede Abfallart mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel gekennzeichnet sein.

Wie verhält es sich mit dem Gefahrstoffverzeichnis?

Jedes Unternehmen (dazu zählen unter anderem auch Schulen und Apotheken) ist laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dazu verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen. Darin müssen alle als Gefahrstoff deklarierten Stoffe aufgeführt sein, die im Betrieb verwendet werden. Die Gefahrstoffverordnung trat 1983 in Kraft und ist seitdem mehrfach geändert und angepasst worden. Die letzte Änderung erfolgte im November 2016. Im Gefahrstoffverzeichnis werden Stoffe nach bestimmten Kriterien geordnet.

Dazu gehören:

  • chemisch-physikalische Eigenschaften (Brand- und Explosionsgefahr)
  • giftige Eigenschaften
  • besondere Eigenschaften, die im Zusammenhang mit bestimmten Tätigkeiten von Belang sind

Neben der Auflistung der Gefahrstoffe im Gefahrstoffverzeichnis ist der Eigentümer oder Betreiber des Unternehmens laut Gefahrstoffverordnung auch dazu verpflichtet, konkrete Schutzmaßnahmen zu treffen, um Leben und Gesundheit der Mitarbeiter und Besucher vor den Auswirkungen von Gefahrstoffen zu schützen.

Welchen Service bietet die Defensio Ignis GmbH?

Die gesetzliche Lage auf den Gebieten Abfallrecht und Gefahrstoffe ist relativ kompliziert und wiederholten Änderungen unterworfen. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen drohen dem Unternehmen empfindliche Geldbußen. Kommt durch Verstöße gegen den Umgang mit Abfall oder Gefahrstoffen ein Mensch zu Schaden oder ereignet sich gar ein tödlicher Unfall, kann der Verantwortliche im Extremfall sogar zu einer Haft- oder Bewährungsstrafe verurteilt werden.

Kleinere und mittlere Unternehmen sind mit der Umsetzung der Abfall- und Gefahrstoffverordnung nicht selten überfordert. Daraus können über kurz oder lang Probleme entstehen, weil die Behörden die Einhaltung der Bestimmungen regelmäßig überprüfen. Darum empfiehlt es sich, die Experten der Defensio Ignis GmbH mit der Ausarbeitung des Abfall- und Gefahrstoffverzeichnisses zu beauftragen.

Dazu gehört auch die Organisation des Abfall- und Gefahrstoffmanagements. Die Übertragung dieser Aufgaben an den externen Dienstleister Defensio Ignis bringt Ihnen gleich 2 Vorteile. Zum einen werden Sie von dieser aufwendigen und notwendigen Aufgabe befreit. Das gibt Ihnen Zeit, die Sie Ihrem Kerngeschäft widmen können. Zum anderen gewinnen Sie durch den Service der Defensio Ignis Rechtssicherheit.

Die Mitarbeiter des Ingenieur- und Sachverständigenbüros kennen sich aus und sind über aktuelle Entwicklungen bestens informiert. Wenn Sie ihre Empfehlungen in die Praxis umsetzen, können Sie sich darauf verlassen, dass in Ihrem Unternehmen alles mit rechten Dingen (im wahrsten Sinn des Wortes) abläuft und Sie auf der sicheren Seite sind.

Nehmen Sie mit der Defensio Ignis GmbH Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung. Die Experten kommen gern zu Ihnen in Ihr Unternehmen. Sie nutzen die Gelegenheit, um sich ein persönliches Bild von den Konditionen vor Ort zu machen und Ihnen eine individuelle Lösung für Ihre Probleme in den Bereichen Abfälle und Gefahrstoffe zu präsentieren. Defensio Ignis übernimmt auf Wunsch auch eine fortlaufende Betreuung oder Beratung.

 

Unsere Experten erstellen ein Abfall- und Gefahrstoffverzeichnis für Sie. Kommen Sie vorbei, rufen Sie uns an oder teilen uns in einer E-Mail Ihre Wünsche mit. Sie werden mit unserer Arbeit zufrieden sein.