Wann benötige ich einen Brandschutzbeauftragten?

Von den Toten und Verletzten einmal abgesehen verursachen Brände enorme volkswirtschaftliche Schäden. In Deutschland kommt es im Jahresdurchschnitt zu mehr als 190.000 Bränden, die einen Einsatz der Feuerwehr erforderlich machen. Zu den unmittelbaren Schäden eines Brandes gesellen sich noch die Folgekosten, die um Beispiel aus dem Produktionsausfall, dem Verlust der Marktstellung oder des Images entstehen.

Dafür kommt keine Versicherung auf. Deswegen ist Brandschutz heute wichtiger denn je. Zu den Maßnahmen, die Sie als Unternehmer treffen sollten, um Brandschutzmaßnahmen in Ihrer Firma umzusetzen, gehört die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten.

Was ist ein Brandschutzbeauftragter?

Mit diesem Begriff wird eine Person bezeichnet, die vom Arbeitgeber oder Betreiber schriftlich damit beauftragt wurde, die Belange des Brandschutzes im Unternehmen wahrzunehmen. Der Brandschutzbeauftragte kann aus den Reihen der Mitarbeiter der Firma ausgewählt werden. Alternativ und gängige Praxis ist es auch externe Experten mit dieser Aufgabe zu betrauen. Brandschutzbeauftragte müssen eine entsprechende Ausbildung nachweisen können, die sie für diese Tätigkeit qualifiziert.

Um über die fortlaufende Entwicklung auf seinem Fachgebiet stets auf dem aktuellen Stand zu sein, muss sich der Brandschutzbeauftragte in regelmäßigen Abständen fortbilden. Gegenüber den Mitarbeitern ist der Brandschutzbeauftragte weisungsberechtigt. Dem Arbeitgeber kann er jedoch nur Empfehlungen aussprechen und beratend zur Seite stehen.

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter?

Er ist in der Hauptsache für den vorbeugenden Brandschutz in seinem Unternehmen zuständig. Die konkreten Aufgaben hängen natürlich von den individuellen Konditionen an seinem Einsatzort ab. Einige Aufgaben haben jedoch alle Brandschutzbeauftragte gemeinsam. Dazu gehören unter anderem:

  • Erstellen oder Fortschreiben der Brandschutzordnung Teil A, B und C.
  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen in Bezug auf den Brandschutz
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und der Verwendung feuergefährlicher Stoffe.
  • Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren.
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, soweit sie sich auf den Brandschutz beziehen.
  • Einflussnahme bei allen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, sofern sie relevant für den Brandschutz sind.
  • Umsetzung behördlicher Anordnungen und Anforderungen der Versicherung, soweit sie den Brandschutz betreffen.
  • Mitwirkung bei der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten.
  • Kontrolle und Aktualisierung von Flucht-, Rettungs-Alarmierungsplänen und anderen Notfallplänen.
  • Teilnahme an behördlichen Begehungen und Durchführung interner Brandschutzbegehungen.
  • Festgestellte Mängel dem Arbeitgeber melden und deren Beseitigung überwachen.
  • Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in der Benutzung der Feuerlöscheinrichtungen sowie regelmäßige Unterweisungen im Brandschutz.
  • Aus- und Fortbildung der Brandschutzhelfer.
  • Organisation und Durchführung von Brandschutz- und Rettungsübungen.
  • Regelmäßige Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen sowie der Flucht- und Rettungswege.
  • Organisation der regelmäßigen Prüfung von Brandschutzeinrichtungen.
  • Unterstützung des Arbeitgebers bei Gesprächen mit Behörden, der Feuerwehr oder der Versicherung in Brandschutzangelegenheiten.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, sofern sie Belange des Brandschutzes betreffen.
  • Dokumentation aller Brandschutzmaßnahmen.

In welchen Fällen müssen Sie einen Brandschutzbeauftragten ernennen?

In Deutschland gibt es keine generelle Pflicht zum Einsetzen eines Brandschutzbeauftragten. Die gesetzlichen Vorschriften werden auf der Länderebene erlassen. In folgenden beispielhaften Fällen müssen Sie einen Brandschutzbeauftragten einsetzen:

  • Wenn die Bauordnung die Ernennung vorschreibt. Im Allgemeinen hängt das von der Größe der genutzten Fläche ab. Im Einzelhandel ist zum Beispiel ab einer Nutzfläche von 2.000 m² die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben, unabhängig davon, um welche Art von Unternehmen es sich handelt. Die Vorschriften für Industrie und Gewerbe sind ähnlich.
  • Wenn die Versicherung einen Brandschutzverantwortlichen fordert. Im Gegensatz zur Bauordnung, gibt es keine konkreten Festlegungen zur Betriebsgröße. Ob die Versicherung einen Brandschutzbeauftragten für notwendig erachtet, hängt von der Gefahrensituation im Unternehmen ab. Wird die Brandgefahr als hoch eingestuft, kann die Versicherung auch von kleineren Firmen die Einstellung eines Brandschutzbeauftragten fordern.
  • Wenn eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass ein Brandschutzbeauftragter notwendig ist. Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5) sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen an den Arbeitsplätzen ihrer Beschäftigten zu ermitteln. Ergeben diese Gefährdungsbeurteilungen, dass eine erhöhte Brandgefahr besteht, empfehlen Experten die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten. Das ist zwar nicht zwingend erforderlich, unterbleibt es jedoch, kann es im Schadensfall mit der Versicherung Probleme geben.

Was kostet ein Brandschutzbeauftragter und wer kommt für seine Kosten auf?

Die Kosten für die Erstausbildung sind von Anbieter zu Anbieter verschieden. Bei den verschiedenen Ausbildungsträgern, die die Vollzeitausbildung zum Brandschutzbeauftragten anbieten, belaufen sich die Kursgebühren auf ca. 2900,-€. Die Kosten müssen Sie als Unternehmer bzw. Arbeitgeber selbst tragen. Es gibt weder Fördergelder noch Zuschüsse.

Über die Höhe des Gehalts müssen sich Arbeitgeber und Brandschutzbeauftragter einig werden. In kleineren Firmen ist der zeitliche Aufwand mindestens eine Halbtagesstelle, in größeren ein Vollzeitjob.

Wer eignet sich als Brandschutzbeauftragter?

Zu dieser Position kann Sie jeden Mitarbeiter melden, der über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, und die notwendige Zulassung als Brandschutzbeauftragter nach bestandenem Lehrgang erhalten hat. Viele Unternehmen nutzen oft die Option, die Funktion des Brandschutzbeauftragten an qualifizierte und erfahrene Fachleute externer Firmen zu übertragen. Der Brandschutzbeauftragte muss von der Geschäftsführung des Unternehmens mit Rechten und Pflichten schriftlich bestellt, und anschließenden der Behörde namentlich gemeldet werden.

Der Brandschutzbeauftragte – Der Fachmann, der Vermögen und Leben rettet

Wann Sie einen Brandschutzbeauftragten ernennen müssen, ist in der Musterbauordnung Ihres Bundeslandes vorgeschrieben. Ihre Versicherung kann ebenfalls die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten fordern. Dafür können Sie im Prinzip jeden Ihrer Beschäftigten auswählen, der über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Voraussetzung ist jedoch, dass er die vorgeschriebene Erstausbildung absolviert, die Abschlussprüfung besteht und seine Zulassung erhält.

Der Brandschutzbeauftragte muss in regelmäßigen Abständen an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Sie können auch Fachleute eines externen Dienstleisters mit der Aufgabe betrauen. Diese verfügen über die notwendige Qualifikation, praktische Erfahrung und werden regelmäßig geschult. Gerade für kleinere Unternehmen ist das oft die beste Lösung.

1 Antwort
  1. Paul
    Paul sagte:

    Vielen Dank für den informativen Beitrag. Gut zu wissen, das es in Deutschland keine generelle Pflicht zum Einsetzen eines Brandschutzbeauftragten gibt, sondern das die gesetzlichen Vorschriften auf der Länderebene erlassen werden. Toll, das Sie beispielhaften Fälle nennen, in denen man einen Brandschutzbeauftragten einsetzen muss. Wir haben vor kurzem festgestellt, das wir tatsächlich dazu verpflichtet sind und in unserem Fall Letzteren brauchen. Wir suchen nun nach einem externen Brandschutzbeauftragten in Magdeburg.

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