Vorbeugender Brandschutz bedeutet Bestandsschutz

Brandschutz im Allgemeinen umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu vermeiden. Dabei werden zwei Bereiche unterschieden:

Abwehrender Brandschutz meint alle Maßnahmen zur Bekämpfung von bereits ausgebrochenem Feuer. Diese Aufgaben liegen vor allem bei der Feuerwehr.

Vorbeugender Brandschutz dient dazu, den Ausbruch von Feuer sowie die Ausbreitung eines Brandes zu vermeiden. Die entsprechenden Maßnahmen werden vor dem Feuerausbruch – also präventiv – getätigt.

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit den Maßnahmen und Zielen von vorbeugendem Brandschutz:

Arten von vorbeugendem Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz wird in drei Kategorien gegliedert:

  • Baulicher Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz

1.) Baulicher Brandschutz

Baulicher Brandschutz tritt bereits vor der Baugenehmigung in Kraft, genauer gesagt bei der Auswahl von Baustoffen und Bauteilen. Diese werden von Brandschutzsachverständigen nach ihrem Verhalten in Brandfällen und ihrer Feuerwiderstandskraft beurteilt. Doch auch die Planung des Objektes samt Flucht- und Rettungswegen, sowie der Einteilung in Brandabschnitte gehören zum baulichen Brandschutz.

2.) Organisatorischer Brandschutz

Dem organisatorischen Brandschutz sind vor allem Pläne und Verhaltensanweisungen im Brandfall zuzuordnen. Auch die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten gehört in diesen Bereich. Das Erstellen eines Alarmplans oder einer Brandschutzordnung sind beispielsweise eine Organisationsmaßnahme des vorbeugenden Brandschutzes.

3.) Anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz umfasst alle technischen Anlagen, die dem Brandschutz dienlich sind, unter anderem Brandmeldeanlagen, Rauchansaugsysteme oder Sprinkleranlagen. Genauso gehören Teile der technischen Gebäudeausrüstung dazu. Hierunter fallen unter anderem Sicherheitsanforderungen an Aufzüge, Lüftungsanlagen oder auch Blitzschutzanlagen.

Alle drei Bereiche greifen ineinander. So müssen anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen bereits beim baulichen Brandschutz mitberücksichtigt werden – beispielsweise die Planung von Lüftungssystemen in Zusammenhang mit Brandabschnitten.

Genauso werden Brandschutzpläne, mit den baulichen Maßnahmen abgestimmt – Rettungspläne orientieren sich z.B. an baulich geplanten Rettungswegen. Der Gebrauch von brandschutztechnischen Anlagen kann wiederum in der Brandschutzverordnung festgehalten sein. Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz ergänzen einander und die Summe ihrer Maßnahmen wird als vorbeugender Brandschutz bezeichnet.

Geschichte des Brandschutzes in Deutschland: Wer kein Löschwasser hatte, musste Wein abgeben

Die Geschichte des vorbeugenden Brandschutzes beginnt früh. So dokumentiert beispielsweise die Feuerwehr von Siegen in Nordrhein-Westfalen erste Regelungen zum Brandschutz aus dem 15. Jahrhundert. Sogenannte „Feuereimer“ standen für den Notfall bereit.

Damit gemeint waren lederne Wasserbehälter. Im Jahr 1493 – angeblich ein sehr trockenes Jahr – wurde die Bereitstellung eines Wassergefäßes sogar gesetzliche vorgeschrieben.

Vor jedem Haus musste mindestens ein „Bütt“ also ein Fass oder ein Eimer mit Wasser für den Brandfall bereitstehen. Wer diese Vorsorge nicht traf und dabei erwischt wurde, musste einen Liter Wein als Strafbetrag abgeben.

Die Grundsteine des vorbeugenden Brandschutzes

Auch unter Pfalzgraf Karl IV. gab es Regelungen zur Brandverhütung. Mit seiner Anordnung aus dem Jahr 1772 wurden beispielsweise Holzschornsteine verboten. Ebenso untersagt war es, Ofenrohre aus dem Fenster hinauszuführen oder hölzerne Schläuche zu verwenden, um die Hitze durch das Haus zu leiten.

Für uns ist es unvorstellbar, dass solche Verbote überhaupt ausgesprochen werden mussten. Zur damaligen Zeit hat Karl IV. damit aber die Grundsteine des vorbeugenden Brandschutzes gelegt.

Regelungen zum Brandschutz heute

Mittlerweile ist der Brandschutz in Deutschland gesetzlich fest verankert. In DIN-Normen, die sich vor allem auf den baulichen Brandschutz sowie den technischen Brandschutz beziehen, sind für Bauherrn, Arbeitgeber, sowie für Veranstaltungen und öffentliche Gebäude Anforderungen an den Brandschutz festgelegt.

Einige der Normen stammen noch aus den 70er und 80er-Jahren und gelten bis heute, andere sind erst in den letzten Jahren hinzugekommen. Die Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz entwickeln sich stets weiter und passen sich an neue architektonische Herausforderungen an.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird außerdem von der Arbeitsstättenverordnung gefordert. In Bezug auf Bauten sind Brandschutzvorkehrungen in der Musterbauordnung geregelt. Als weitere Instanz tritt der Sachversicherer auf, der im Falle einer Versicherung Brandschutzmaßnahmen in Bezug auf den Sachschutz fordern kann.

Fazit: Vorbeugender Brandschutz ist lebenswichtig!

Beim Brandschutz werden vorbeugende und abwehrende Maßnahmen unterschieden. Vorbeugender Brandschutz dient als Prävention um die Entstehung von Feuer zu vermeiden aber auch um die weitere Ausbreitung von Bränden zu vermeiden.

Dabei werden Vorkehrungen im Rahmen von baulichem, anlagetechnischem und organisatorischem Brandschutz getroffen. Diese drei Bereiche sind zwar begrifflich voneinander getrennt, greifen aber meist ineinander. Die Sicherheitsanforderungen an Gebäude, Arbeitsstätten und Veranstaltungen sind gesetzlich geregelt.

Vorbeugender Brandschutz wird getroffen, um im Falle eines Feuers vorbereitet zu sein und Schaden an Sachgütern, Hausrat, der Umwelt, Menschen sowie Tieren einzudämmen. Die Vorkehrungen reichen dabei von der Bereitstellung von Feuerlöschern, über Installationen von Brandmeldern, der Planung von Flucht- und Rettungswegen bis hin zu Feuerschutzwänden oder den Sicherheitsanforderungen an Lüftungssysteme.

Die Maßnahmen sollten dabei stets ernst genommen werden, damit im Falle eines Brandes schnell reagiert werden kann.

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