Evakuierungskonzept: Wer rettet wen zuerst?

Evakuierungskonzepte treten am häufigsten im Zusammenhang mit vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz auf. Die Inhalte der Evakuierungspläne sind abhängig von diversen rechtlichen Vorgaben, die genau bestimmen, welche Vorkehrungen und Maßnahmen mit eingeplant werden müssen.

Ein solcher Notfallplan ist nicht nur schriftlich zu erfüllen. Rettungspläne und Vorkehrungen für eine möglichst effiziente Evakuierung sind auch durch baulichen und organisatorischen Brandschutz in der Praxis umzusetzen.

Wie plant man ein Evakuierungskonzept?

Wer ist für ein Evakuierungskonzept verantwortlich, was sollte man bei der Erstellung beachten und welche weiteren Maßnahmen müssen in Verbindung mit der Organisation einer Evakuierung ergriffen werden? Diese Fragen möchten wir für Sie beantworten:

Wer stellt einen Evakuierungsplan auf?

Die Organisation von Evakuierungsmaßnahmen ist im Arbeitsschutzgesetz mit aufgeführt. Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind die Arbeitgeber selbst verantwortlich. Für die Umsetzung können Vertreter berufen werden, wobei die Beauftragung in schriftlicher Form zu erfolgen hat. Nach § 13 ArbSchG müssen die verantwortlichen Personen dafür sorgen, dass sich die Beschäftigten einer Arbeitsstätte bei Gefahr in Sicherheit bringen können.

Was umfasst ein Evakuierungskonzept?

Bei unmittelbarer Gefahr dient ein Evakuierungskonzept dazu, Personen schnellstmöglich aus einer Gefahrensituation zu befreien. Folgende Maßnahmen sind dabei mit inbegriffen:

  • Flucht- und Rettungswege, inkl. aushängender Fluchtpläne, Sicherheitskennzeichnungen und Sicherheitsbeleuchtung
  • Erforderliche technische Hilfsmittel, beispielsweise Nothammer, Feuerlöscher oder Brandmelder
  • Hilfspersonal
  • Unterweisungen und Übungen für den Notfall

Flucht- und Rettungswege müssen so angelegt sein, dass sie eine schnellstmögliche Evakuierung gewährleisten. Sachmittel wie Brandmelder oder auch die oben beschriebenen technischen Hilfsmittel dienen zum einen zur rechtzeitigen Warnung der im Gebäude befindlichen Menschen und zur Anforderung von Rettungskräften.

Zum anderen, um es Personen zu ermöglichen, sich bei Gefahrensituationen in Sicherheit bringen zu können. Speziell geschultes Hilfspersonal kann je nach Betriebsgröße eingesetzt werden, um Evakuierungen zu koordinieren. Durch Unterweisungen und Übungen werden die Beschäftigten für Notsituationen vorbereitet.

VDI 4062: Was ist bei einer Evakuierung zu beachten?

VDI 4062 ist eine Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure, welche Hinweise für die Evakuierung von Personen im Gefahrenfall gibt. Darin sind Maßnahmen zur Alarmierung, zur Evakuierung als Selbstrettung sowie die Schnittstelle zur Fremdrettung festgehalten.

Die Hinweise sind branchenübergreifend gestaltet und umfassen bauliche und technische Hilfsmittel sowie organisatorische und personelle Methoden für effiziente Evakuierungslösungen. Dabei bezieht sich die Richtlinie nicht nur auf Gefährdungen, die in alltäglichen Situationen auftauchen, sondern auch auf Sonderfälle wie z.B. einen Tag der offenen Tür.

Wartungen, Prüfungen, Übungen – Wie hält man Notfallpläne aktuell?

Ein weiterer Teil des Evakuierungskonzepts umfasst die regelmäßige Auffrischung und Überprüfung von Sicherheitsmaßnahmen. Zu den wiederkehrenden Aufgaben gehören Unterweisungen und Übungen in puncto:

  • Sicherheit / Gesundheitsschutz
  • Alarm- und Gefahrenabwehrplan
  • Brandschutzordnung
  • Flucht- und Rettungsplan

Außerdem müssen im regelmäßigen Turnus folgende Mittel überprüft und gewartet werden:

  • Flucht- und Rettungspläne
  • Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
  • Sicherheitsbeleuchtung und Leuchtzeichen
  • Sicherheitskennzeichnung
  • Alarmierungseinrichtungen
  • technische Hilfsmittel

Evakuierung in Gefahrensituationen: Was sollte man noch beachten?

Neben der Bereitstellung und Planung der bereits genannten Maßnahmen und Mittel zur Evakuierung, möchten wir noch zwei weitere wichtige Punkte, die bei Gefahrensituationen beachtet werden müssen, anführen:

1. Evakuierungsberechnungen

Die Vorschriften und Verordnungen über Arbeitsstätten haben zum Ziel, dass sich Personen im Notfall unverzüglich in Sicherheit bringen können. Darin sind beispielsweise auch Fluchtwegsbreiten und Fluchtwegslängen definiert.

Gerade bei größeren Menschenmassen sind diese Vorkehrungen von hoher Wichtigkeit, damit keine Anstauungen, Behinderungen oder auch gegenseitige Verletzungen auftreten. Durch Berechnungen bzw. Simulationen können die nötigen Maßnahmen überprüft und beispielsweise Zeiteinheiten ermittelt werden, die für die Evakuierung nötig sind. Dadurch können die Planer von Evakuierungskonzepten Fluchtwege und Alarmierungsabläufe optimieren.

2. Menschen mit Behinderungen

Ein Evakuierungsplan sollte auch Beschäftigte mit Behinderungen miteinbeziehen. Dies ist auch in § 3a Absatz 2 ArbStättV folgendermaßen beschrieben:

„(2) Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden.“ 

Und wer rettet nun wen zuerst?

Im Flugzeug, bei Autounfällen wie auch bei Bränden und anderen Gefahrensituationen gilt stets: Jeder rettet sich selbst zuerst. Es handelt sich dabei nicht um Egoismus. Tatsächlich dient der Ausspruch dazu, so viele Personen wie möglich zu retten.

Warum? Ganz einfach: Begibt man sich selbst in Gefahr, um andere zu retten, riskiert man lediglich, dass beiden Parteien etwas zustößt. Versorgt man sich selbst zuerst, kann im Anschluss anderen Menschen geholfen werden, beispielsweise indem Hilfe gerufen wird.

Oder wie es beim bekannten Flugzeugbeispiel der Fall ist: Setzt man sich selbst zuerst eine Sauerstoffmaske auf, verhindert man, durch den Sauerstoffabfall in der Kabine, bewusstlos zu werden und kann anderen Menschen ebenfalls mit Masken aushelfen.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.