Ein normales Brandschutzkonzept sichert Ihre Immobilie den Bestand, ein Gutes ihren Wert!

Die Statistiken des Feuerwehrverbands sprechen eine deutliche Sprache. In Deutschland brennt es häufig. Allein im Jahr 2019 kam es bundesweit zu mehr als 190.000 Feuerwehreinsätzen. Laut Angaben des deutschen Feuerwehrverbands ereigneten sich 23 Prozent der Feuer in Industrie, Gewerbe oder Büros und weitere 12 Prozent in öffentlichen Gebäuden.

Als häufigste Brandursache wurde in fast einem Drittel der Fälle Elektrizität ermittelt. Zwar gibt es zur Zahl der Toten und Verletzten und zur Höhe der Schäden keine gemeinsamen Statistiken, die vorhandenen zeigen aber eindeutig, dass Brände eine ernst zu nehmende Gefahr für Ihr Unternehmen oder Ihre Immobilie darstellen.

Weitere Statistiken der Schadensversicherer weisen aus, dass 80 % der Firmen, die einen Großbrand zu beklagen hatten, sich nicht mehr von diesem Ereignis erholen konnten. Ein Brandschutzkonzept hilft dabei, diese Gefahr zu minimieren.

Was ist ein Brandschutzkonzept?

Darunter versteht man das Zusammenwirken mehrerer Maßnahmen, deren Ziel darin besteht, die Entstehung eines Brandes zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, soll mithilfe der im Brandschutzkonzept festgelegten Maßnahmen der Schaden so gering wie möglich gehalten werden.

Ein Brandschutzkonzept wird immer für ein ganz bestimmtes Gebäude erstellt. Es passt sich den individuellen Faktoren wie Gebäudeklasse, Nutzungsart, Größe und anderen an. Wann genau ein solches Konzept notwendig ist, wird auf Länderebene geregelt. Brandschutzexperten empfehlen jedoch, ein Brandschutzkonzept auch dann zu entwickeln, wenn es für Ihre Immobilie nicht vorgeschrieben ist. Es enthält Einzelmaßnahmen aus folgenden Bereichen:

  • vorbeugender baulicher und anlagentechnischer Brandschutz
  • organisatorischer (innerbetrieblicher) Brandschutz
  • abwehrender Brandschutz (Brandbekämpfung)

Im Fall eines Feuers dient das Brandschutzkonzept als eine Entscheidungshilfe für die Feuerwehren, da abgeleitet aus den Brandschutzplänen des Konzeptes die Feuerwehrpläne erstellt werden, und die sind Einsatzgrundlage für die Feuerwehren. Sie legen fest, welche Maßnahmen mit welcher Priorität zu treffen sind. Das Brandschutzkonzept muss so gestaltet sein, dass es vom Betreiber bzw. Besitzer, dem Bauherrn, der Versicherung und den Behörden akzeptiert wird.

Welche Ziele verfolgt das Brandschutzkonzept?

Das Brandschutzkonzept verfolgt drei wesentliche Ziele:

  1. Schutz der im Gebäude beschäftigten Personen, Besucher und Rettungskräfte im Fall eines Brandes.
  2. Schutz von Kulturgütern vor ökologischen Schäden (Umweltschäden) und vor Schäden der Nachbarschaft.
  3. Sachwert- und Betriebsunterbrechungsschutz der Bausubstanz und des Inhalts des Gebäudes, um die Marktkompetenz und Marktposition des Unternehmens zu erhalten und die Schäden für die Volkswirtschaft zu minimieren.

Ganz allgemein ausgedrückt geht es beim Brandschutzkonzept darum, verschiedene Maßnahmen zu treffen und miteinander zu koordinieren, um den Schaden im Fall eines Brandes so gering wie möglich zu halten. Ein Brandschutzkonzept muss immer objektbezogen erstellt werden.

Welche Anforderungen muss ein Brandschutzkonzept erfüllen?

Die Dokumentation ist umfassend und darf nur durch einen zugelassenen Sachverständigen oder Ingenieur erstellt werden. Das Brandschutzkonzept besteht in der Regel aus den Teilen:

  • Vorbemerkung und Einleitung
  • Analyse der Liegenschaft oder des Gebäudes
  • Baurechtliche Einordnung, Schutzziele und Risikobewertung
  • Konkrete Brandschutzmaßnahmen

Bei manchen Sonderbauten muss das Brandschutzkonzept noch mit Evakuierungs- oder Entrauchungskonzepten ergänzt werden.

Welche Anforderungen das Konzept zu erfüllen hat, wird zumindest zum Teil, in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt. Deren Bestimmungen reichen jedoch in einigen Fällen nicht aus.

Bei Arbeitsstätten sind zum Beispiel die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einzuhalten. Darin werden höhere Anforderungen an die Gestaltung von Flucht- und Evakuierungswegen gestellt als in den Bauordnungen der Länder.

Das Brandschutzkonzept kann durch das Beifügen von Grafiken und Tabellen besser visualisiert werden.

Rechtzeitig handeln!

Wenn Sie einen Neubau, eine Sanierung oder auch die Änderung der Nutzung eines Gebäudes planen, sollten Sie rechtzeitig damit beginnen, ein Brandschutzkonzept erstellen zu lassen. Am besten wenden Sie sich dazu an einen kompetenten Sachverständigen oder Ingenieur, der Ihnen bei dieser Aufgabe behilflich ist. Selbst wenn für Ihr Gebäude ein Brandschutzkonzept nicht vom Gesetz verlangt wird, sollten Sie dennoch eines erstellen, weil es ohne dieses Dokument zu erheblichen Verzögerungen bei der Erteilung der Baugenehmigung kommen kann.

Zudem geht es bei einem guten Brandschutzkonzept durch auf das Bauvorhaben angepasste Maßnahmen den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Die aufgewandten Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Brandschutz stehen. Sie müssen selbst entscheiden, welche materiellen Schäden Sie im Schadensfall zu tragen bereit sind. Übrigens kann ein Brandschutz- Konzept auch einen materiellen Nutzen bringen. Sie können zum Beispiel durch die Installation von Feuerlöschanlagen bauliche Mängel im Gebäude ausgleichen und dadurch die Zustimmung der Behörden zu Ihrem Projekt erhalten.

Ohne oder bei einem schlechten Brandschutzkonzept können Ihnen die Behörden Auflagen erteilen, die eine teilweise Um- oder Neuplanung erforderlich machen. Das kann zu erheblichen Verzögerungen und einer Explosion der Kosten führen.

Das Brandschutzkonzept – Regeln für den Ernstfall

Das Brandschutzkonzept ist eine Vorstufe der Brandschutzordnung. Im Brandschutzkonzept sind eine Reihe von Maßnahmen festgelegt, deren Ziel darin besteht, die Entstehung eines Brandes nach Möglichkeit zu verhindern und, falls es doch passieren sollte, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dazu dienen sowohl bauliche als auch organisatorische und Brandbekämpfungsmaßnahmen.

Das Brandschutzkonzept ist immer auf das jeweilige Gebäude bezogen. Wann es erforderlich ist und welche Bestimmungen zu beachten sind, wird durch die jeweilige Landesbauordnung festgelegt. Bei einigen Sonderbauten und Arbeitsstätten gelten darüber hinaus Regelungen, die über die Vorschriften der Landesbauordnung hinaus gehen. Ein solches Konzept darf nur von einem zugelassenen Sachverständigen oder Ingenieur erstellt werden.

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